Berliner Register
berliner-register.de/das-projekt nicht auffindbar — gestrichen oder als nicht-belegte Selbst-Position kenntlich. „rund 99 %"-Aussage entfernt. BZ-Test-Zitat im Wiki auf vollständigen Drucksachen-Fn-3-Wortlaut gebracht (vorher gekürzt mit „[…]"). Berichtsauftrag 1537 nicht mehr als Drucksache klassifiziert. 822.473 € korrekt der AfD-Drucksache Fußnote 8 / Schütze BZ zugeordnet (zuvor irrtümlich Schriftliche Anfrage zur Ausstattung). Quelle [13] in [13a]/[13b] aufgesplittet (Schütze + Broder). Infobox-Personal-Angabe auf „36 Stellen (Teil-/Vollzeit)" laut Stellen-Anfrage korrigiert (VZÄ-Aufschlüsselung lt. Senat nicht ausgewiesen). Zwei wertende Schluss-Formeln neutralisiert. Weitergraben um Bundesanzeiger pad gGmbH / GF-Gehälter / DSGVO-Sektion / Original-AGH-Gutachten / Medien-Echokammer erweitert. Audit-Report: docs/audits/verify/berliner-register-2026-05-15.md.v2 — 15. Mai 2026 (Pipeline-Extended Zeitrekord-Lauf): Welle-Spec-v2-typed-Iter-Z-Public-Shape, Drs.-Hyperlink-Linter, Perspektiv-Audit-Pass. v1: Trägerstruktur, AGH-Gutachten 2018, IFG-Befund, vier dokumentierte Widersprüche, Weitergraben-Sektion, org_metadata + recherche_protokoll-DB-Inserts.
Überblick
Das Berliner Register ist ein zivilgesellschaftliches Dokumentationsprojekt, das in allen 12 Berliner Bezirken rechte, rassistische, antisemitische, LGBTIQ*-feindliche, antiziganistische, behindertenfeindliche, sozialchauvinistische und antifeministische Vorfälle sammelt. Die Koordinierungsstelle ist bei der pad gGmbH in Berlin-Lichtenberg angesiedelt (Anbieterin der Dachseite berliner-register.de laut Impressum). Die einzelnen Bezirksregister werden von 11 verschiedenen Trägervereinen geführt; pad gGmbH und Stiftung SPI tragen jeweils zwei Bezirke.
Das erste Register entstand 2005 im Bezirk Pankow als Pilotprojekt der [moskito] Fach- und Vernetzungsstelle (Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH). Ab 2006 folgten weitere Bezirke; seit etwa 2016 sind alle 12 Berliner Bezirke vollständig abgedeckt. Die Hauptfinanzierung läuft heute über das Landesprogramm „Demokratie. Vielfalt. Respekt. Gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus" der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung (ASGIVA / LADS). Die Förderzuständigkeit lag historisch bei drei verschiedenen Senatsverwaltungen (Arbeit/Integration 2013–2016, Justiz/Antidiskriminierung 2017–2023, zusätzlich Inneres/Sport 2020–2021).
Die Register-Zahlen sind in den letzten Jahren steil gestiegen: 2023 wurden 6.128 Vorfälle dokumentiert, 2024 stieg die Zahl auf 7.720 (+26 %), 2025 erreichte sie mit 8.286 einen Rekordwert (rd. 22 Vorfälle pro Tag). Die Antisemitismus-Vorfälle 2024 (2.200) liegen in derselben Größenordnung wie die politisch motivierte Kriminalität rechts der Polizei Berlin (2024: 1.823 antisemitische Straftaten), erfassen jedoch ein deutlich breiteres Spektrum unterhalb der Strafbarkeitsgrenze. Diese methodische Differenz — Erfassung ohne Tatverdacht und ohne justizielles Verfahren — ist Gegenstand öffentlicher und parlamentarischer Kritik.
VDK-Disambiguierung — wichtiger Hinweis
Achtung Verwechslungsgefahr. Bei der Recherche zum Berliner Register tauchen zwei Organisationen mit ähnlichem Kürzel auf. Diese sind strikt zu trennen:
- VDK e.V. (Verein für Demokratische Kultur in Berlin – Initiative für urbane Demokratieentwicklung e.V., VR 22906 AG Charlottenburg, Sitz Franz-Mehring-Platz 1, 10243 Berlin, Geschäftsführerin Bianca Klose). Trägt die Schwesterprojekte MBR — Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus, RIAS Berlin und die Plattform Berlin gegen Nazis. VDK e.V. ist nicht Träger des Berliner Registers, sondern Schwester-Organisation im selben Förderfeld.
- Sozialverband VdK Berlin-Brandenburg e.V. (Behindertensozialverband, kein inhaltlicher Bezug zum Berliner Register). Wird bei flüchtiger Recherche regelmäßig mit dem VDK e.V. verwechselt.
Trägerin und Koordinatorin der Dachseite berliner-register.de ist ausschließlich die pad gGmbH (HRB 162754 B), kein Verein.
Trägerstruktur
Das Berliner Register ist kein einheitlicher Rechtsträger, sondern ein Verbund aus 12 bezirklichen Registerstellen unter einer Dachkoordination bei der pad gGmbH. Pro Bezirk gibt es einen eigenen Trägerverein bzw. eine gGmbH, die mit dem Land Berlin und/oder dem Bezirksamt eigenständige Zuwendungsverträge abschließt.
| Bezirk | Träger | Rechtsform / Reg.-Nr. |
|---|---|---|
| Charlottenburg-Wilmersdorf | SJ – Die Falken LV Berlin | e.V. |
| Friedrichshain-Kreuzberg | UBI KLiZ e.V. | e.V. |
| Lichtenberg | pad gGmbH | HRB 162754 B |
| Marzahn-Hellersdorf | Stiftung SPI | Stiftung bürgerl. Rechts |
| Mitte | NARUD e.V. | e.V. |
| Neukölln | Yekmal e.V. | e.V. |
| Pankow | Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH ([moskito]) | HRB 41860 B AG Charlottenburg |
| Reinickendorf | Stiftung SPI | Stiftung bürgerl. Rechts |
| Spandau | GIZ gGmbH | HRB 200872 B |
| Steglitz-Zehlendorf | Stadtteilzentrum Steglitz e.V. | e.V. |
| Tempelhof-Schöneberg | NUSZ in der UFA-Fabrik e.V. | e.V. |
| Treptow-Köpenick | pad gGmbH | HRB 162754 B |
| Dach / Koordination | pad gGmbH | HRB 162754 B |
Trägerkonzentration. Die pad gGmbH (Geschäftsführung Andreas Wächter, Annika Eckel) trägt formal drei Funktionen gleichzeitig: die berlinweite Dachkoordination sowie die Bezirksregister Lichtenberg und Treptow-Köpenick — beide Standorte liegen im Berliner Osten. Die Stiftung SPI trägt zwei Bezirksregister: Marzahn-Hellersdorf (Ost) und Reinickendorf (West). Beide Konstellationen sind Trägerkonzentrationen, keine Personalunionen auf Individual-Ebene. Die pad-Konzentration auf drei ostberliner Bezirksfunktionen ist ein dokumentierbares Strukturmerkmal; bei SPI verteilt sich die Trägerschaft zwischen Ost und West.
Verwandte, aber eigenständige Strukturen. Daneben existieren in Berlin weitere Dokumentationsstellen mit ähnlicher Aufgabenstellung, die aber nicht zum Berliner-Register-Verbund gehören: die Antirassistische Initiative e.V. (VR 10151 B) und die Anti-Rassismus-Meldestelle der Alice-Salomon-Hochschule (hochschulfinanziert). Die MBR — Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus (Träger: VDK e.V.) ist zwar inhaltlich eng verwandt, aber kein Bezirksregister und finanziell wie organisatorisch klar abgegrenzt.
Finanzierung
Die Hauptförderung für das Berliner Register läuft über das Berliner Landesprogramm „Demokratie. Vielfalt. Respekt. Gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus". Aktueller Programmverantwortlicher ist die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung (ASGIVA, Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung / LADS). Der Haushaltstitel lautet Kapitel 1130, Titel 68406; die Plansumme dieses Titels (gesamtes Antidiskriminierungs-Cluster) belief sich laut Senatsbericht zum Berichtsauftrag 19/1537 (Hauptausschuss, Rote Nummer 1537 A, 12.06.2024) auf 19,995 Mio. € (2023), 29,173 Mio. € (2024) und 29,889 Mio. € (2025). Das Berliner Register ist nur einer von rund 50 jährlich aus diesem Titel geförderten Projekten.
Förder-Historie. Drei verschiedene Senatsverwaltungen waren in den vergangenen zwölf Jahren zuständig:
- 2013, 2014–2016: Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen
- 2017–2023: Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung
- 2020–2021 (zusätzlich): Senatsverwaltung für Inneres und Sport
- ab 2024: ASGIVA / LADS
Konkrete Förderbeträge. Die Register-eigene Finanzierungsseite nennt keine Summen. Verifizierte Zahlen aus parlamentarischen Drucksachen und Pressemitteilungen:
- 2023: 822.473 € (E. Schütze, Berliner Zeitung 11.04.2024, zitiert in AfD-Drs. 19/1900 Fußnote 8); davon 209.000 € für die Koordinierungsstelle Berliner Register. Hinweis: Schriftliche Anfrage 19/15923 (Antwort 05.07.2023, Thema „Ausstattung der Registerstellen II") enthält Personalstellen/Personalkosten je Bezirk, nicht den Gesamtförderbetrag.
- 2024: 900.136 € (Bund der Steuerzahler Berlin, Pressemitteilung 26.06.2024)
- Kumuliert 2014–2023: über 3,9 Mio. € (FOCUS online, 09.06.2023)
Bezirksamtsmittel. Zusätzlich zur Landesförderung erhalten die Bezirksregister Pankow und Friedrichshain-Kreuzberg Mittel des jeweiligen Bezirksamts: jeweils 5.000 € pro Jahr (2021–2023), bei Pankow aus dem Bezirkstitel 68406, bei Friedrichshain-Kreuzberg aus dem Bezirkstitel 68432 (Antwort auf Schriftliche Anfrage Drs. 19/16133, 27.07.2023). Projektbezogen können einzelne Bezirksregister außerdem Mittel aus den Bundes-„Partnerschaften für Demokratie" einwerben.
Personalbestand. Laut Senatsantwort Drs. 19/16133 (Stand 07/2023) standen den 12 Bezirksregistern in 2023 insgesamt 36 Stellen (Teil- und Vollzeit) zur Verfügung — 2021 waren es 42, 2022 sogar 44 Stellen. Größte Personalstärke: Marzahn-Hellersdorf (6–8 Stellen), Reinickendorf (5–7 Stellen), Mitte (3–6 Stellen). Kleinste: Treptow-Köpenick (1 Stelle in allen drei Jahren), Steglitz-Zehlendorf (1 Stelle 2022/2023). Eine Aufschlüsselung dieser Stellen in Vollzeitäquivalente (VZÄ) vs. Teilzeit-Arbeitsplätze liegt dem Land Berlin laut derselben Senatsantwort nicht vor — die Verwendung von Bezirks- vs. Landesmitteln pro Stelle bleibt „in der Verantwortung der Projekte".
Bundesförderung „Demokratie leben!". Das Berliner Register erscheint nicht als direkter Empfänger des BMFSFJ-Bundesprogramms Demokratie leben!. Über diese Schiene wird allerdings das Schwesterprojekt MBR — Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus (Träger VDK e.V.) gefördert, mit dem das Berliner Register im operativen Alltag eng zusammenarbeitet.
Vorfallszahlen
Die jährliche Auswertung wird traditionell im Frühjahr auf einer gemeinsamen Pressekonferenz aller Bezirksregister vorgestellt. Sprecherin und Koordinatorin Jana Adam (pad gGmbH) ist Hauptansprechpartnerin der Auswertung 2024; die Auswertung 2025 wurde am 12./13. Mai 2026 unter Federführung der Koordinatorinnen Lea Lölhöffel und Naím Ahrens publik gemacht.
| Kategorie | 2023 | 2024 | 2025 |
|---|---|---|---|
| Gesamt | 6.128 | 7.720 | 8.286 |
| Antisemitisch | 1.113 | 2.200 | 1.705 |
| Rassistisch | 1.459 | 1.761 | ca. 50 % aller Fälle |
| LGBTIQ*-feindlich | 464 | 520 | n.v. |
| Gewalttaten | n.v. | n.v. | 423 |
| Bedrohungen | n.v. | n.v. | 1.388 |
Die Register-Zahlen 2024 standen zur PMK-Statistik (politisch motivierte Kriminalität) der Polizei Berlin im quantitativen Größenvergleich erkennbar nahe. Polizei Berlin meldete für 2024 insgesamt 8.309 PMK-Fälle (+29,3 % gegenüber Vorjahr) sowie 1.823 antisemitische Straftaten (+102,3 %). Die Register-Antisemitismuszahl 2024 (2.200) liegt damit rund 21 % über der Polizei-Zahl. Diese Differenz lässt sich plausibel auf die breitere Erfassungsschwelle der Register zurückführen (nicht-strafrechtliche Vorfälle) — sie ist methodisch nicht 1:1 vergleichbar und taugt weder als Glaubwürdigkeits-Beleg noch als Beweis für Über-Erfassung. Register-Einträge umfassen Aufkleber, Graffiti, Online-Kommentare und Online-Drohungen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze; die PMK-Statistik der Polizei erfasst nur strafrechtlich relevante Sachverhalte.
Aufteilung Propaganda vs. Straftaten. Eine differenzierte öffentliche Aufschlüsselung zwischen „nicht strafrechtlich relevant" (z.B. Aufkleber unterhalb § 86a StGB) und „strafbar" findet im jährlichen Auswertungsbericht nicht statt. 2024 entfielen rund 64 % der Einträge (4.972 von 7.720) auf die Kategorie „Propaganda" (Aufkleber, Graffiti, Plakate). Welcher Anteil davon strafbar wäre, geht aus den Register-Veröffentlichungen nicht hervor — dies ist einer der zentralen Kritikpunkte der parlamentarischen Opposition.
Bezirks-Spitzenreiter 2025. Treptow-Köpenick (1.238 Vorfälle, +25 %), Marzahn-Hellersdorf (970), Lichtenberg (891). Charlottenburg-Wilmersdorf erreichte 2025 mit 428 Einträgen den höchsten Wert seit 2013; Steglitz-Zehlendorf mit 278 Vorfällen ebenfalls einen Rekordwert.
Methodik & Schwelle
Das Berliner Register dokumentiert nach Eigenangaben Vorfälle, die „rassistisch, antisemitisch, LGBTIQ*-feindlich, antiziganistisch, extrem rechts, sozialchauvinistisch, behindertenfeindlich oder antifeministisch" sind (Wortlaut aus Senatsantwort Drs. 19/16641, 20.09.2023). Die Erfassung erfolgt durch fünf Eingangswege: Meldungen aus der Bürgerschaft, Hinweise der Polizei, Beobachtungen von Netzwerkpartnern (z.B. [moskito], MBR), eigenes Social-Media-Monitoring sowie direkte Sichtung durch Mitarbeitende der Bezirksstellen.
Schwelle bewusst unterhalb der Strafbarkeit. Anders als die polizeiliche PMK-Statistik dokumentiert das Berliner Register explizit auch Vorfälle ohne strafrechtliche Relevanz. Aus Sicht der Register ist das eine methodische Stärke: gerade nicht-strafbare Phänomene (Aufkleber, Sticker, Graffiti, Online-Hass) prägen das Alltagsklima messbar mit. Aus Sicht der Kritiker ist es eine Schwäche: Erfassung erfolgt ohne Tatverdacht, ohne richterliche oder staatsanwaltschaftliche Prüfung und ohne nachträgliche Korrekturpflicht.
Der Senat bestätigte in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage Drs. 19/16641, dass die Aufnahmekriterien sich an extremistischen Klassifikationen orientieren — etwa stützte sich der Senat in der Frage „Stolzmonat" auf den Verfassungsschutz Baden-Württemberg, der die Träger der Aktion als „rechtskonservative und rechtsextremistische Akteure" einordnete (Senatsantwort Drs. 19/16641, 20.09.2023, Zu 1.).
Die Erfolgskontrolle der Bewilligungsstelle erfolgt laut Senat „im Rahmen ihrer Erfolgskontrollen gemäß AV Nr. 11a zu § 44 LHO" (Senatsantwort Drs. 19/16641, Zu 3.) — also nach den allgemeinen Ausführungsvorschriften der Landeshaushaltsordnung. Eine spezifische Methodik-Evaluation des Berliner Registers durch eine unabhängige wissenschaftliche Stelle (z.B. DJI, Landesrechnungshof Berlin) war in den 27 hier zitierten Primär- und Sekundärquellen nicht auffindbar; eine systematische Tiefen-Suche in DJI-Forschungsdatenbank und Landesrechnungshof-Jahresberichten 2018–2025 steht aus (siehe Weitergraben).
AGH-Gutachten 2018 — Neutralitätsgebot
Der Wissenschaftliche Parlamentsdienst des Abgeordnetenhauses von Berlin erstellte am 12. Juli 2018 ein Gutachten mit dem Titel „Gutachten zur staatlichen Förderung von Vereinen und Initiativen, deren Aktivitäten sich gegen politische Parteien richten". Auf den Seiten 7 ff. heißt es zum Berliner Register wörtlich:
„In einem auf der Website der Berliner Register enthaltenen Glossar heißt es, […], dass die Berliner Register alle ‚Vorfälle' aufnehmen, die auf die Partei Alternative für Deutschland (AfD) zurückgehen. Auswertungen der Berliner Register aus den Jahren 2016 und 2017 berichten kritisch über das Auftreten der AfD-Vertreter in Bezirksverordnetenversammlungen. Es wird eine Handlungsstrategie gegen die AfD in den Bezirksverordnetenversammlungen gefordert. Aufstellungen von Infoständen der AfD in Berliner Bezirken werden als ‚Vorfälle' eingestuft. Würden vergleichbare Stellungnahmen durch die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung erfolgen, läge darin eine Verletzung des Neutralitätsgebotes."
Das Gutachten formuliert keine Empfehlung zur Förderungseinstellung, weist aber explizit auf die staatsrechtliche Spannung zwischen Neutralitätsgebot der Exekutive und parteibezogener Aufnahmepraxis hin. Die Förderung wurde in der Folge nicht eingestellt; ob die im Gutachten kritisierte Aufnahmepraxis (Erfassung von AfD-Infoständen und AfD-zugeordneten Aufklebern als „Vorfälle") seither durch interne Anpassungen verändert wurde, lässt sich aus den durchsuchten öffentlichen Quellen nicht feststellen. Bemerkenswert ist die Herkunft des Gutachtens: nicht von einer Partei, einem Medienakteur oder einer Anwaltskanzlei, sondern vom parlamentsinternen Wissenschaftlichen Dienst des Abgeordnetenhauses selbst — ohne dass es bisher zu einer gerichtlichen oder rechtsgutachterlichen Würdigung gekommen ist.
Hinweis zur Quellenkette: Das Original-Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes vom 12.07.2018 wurde im hier zugrunde liegenden Recherchestand nicht direkt aus dem AGH-PD-Archiv abgerufen — der zitierte Wortlaut stammt aus der Sekundärwiedergabe in AfD-Drs. 19/1900 Fußnote 12 vom 17.09.2024. Beschaffung des Original-PDFs steht in Weitergraben.
Parlamentarische Anfragen & IFG
Das Berliner Register ist seit mehreren Jahren Gegenstand zahlreicher Schriftlicher Anfragen im Abgeordnetenhaus von Berlin. Die wichtigsten Vorgänge:
- Schriftliche Anfrage 19/15923 (Tabor, AfD; vom 19.06.2023, Antwort 05.07.2023) — „Ausstattung der Registerstellen II": Personalstellen und Personalkosten je Bezirksregister (kein Gesamtförderbetrag).
- Schriftliche Anfrage 19/16133 (Tabor, AfD; Antwort 27.07.2023) — Folgeanfrage zu Zuwendungen für die Registerstellen 2021–2025: Personalstellen pro Bezirk pro Jahr, Bezirksmittel Pankow + FH-K, Haushaltstitel 68406.
- Schriftliche Anfrage 19/16641 (Tabor, AfD; Antwort 20.09.2023) — „Stolzmonat"-Anfrage zu 14 Einträgen Juni–August 2023, Senat stützt Einordnung auf VfS Baden-Württemberg-Bewertung.
- Berichtsauftrag 19/1537 (Hauptausschuss; Senatsbericht 12.06.2024) — Folgebericht zur titelscharfen Darstellung aller Ausgaben für Antidiskriminierungsprojekte (Kapitel 1130, Titel 68406).
- Antrag 19/1900 (AfD-Fraktion Berlin: Brinker, Gläser, Auricht; 17.09.2024) — „Berliner Register – eine antidemokratische Praxis – abschaffen". Der Antrag wurde im Abgeordnetenhaus nicht beschlossen. Inhaltlich bündelt er die wichtigsten Kritikpunkte mit Belegen aus dem AGH-Gutachten 2018, NZZ Keilani 2023, BdSt-PM 2024 sowie zwei BZ-Beiträgen vom 11.04.2024 (Schütze + Broder).
IFG-Verfahren über FragDenStaat. Am 6. September 2023 reichte ein anonymer Antragsteller drei parallele Auskunftsersuchen über das Informationsfreiheits-/Akteneinsichtsrecht ein — an drei verschiedene Senatsverwaltungen, jeweils mit der Frage nach der Rechtsgrundlage des Berliner Registers:
- Senatsverwaltung ASGIVA (LADS) — Antwort 21.09.2023, Status teilweise erfolgreich: geschwärztes PDF (514,8 KB) als Anlage. Die Rechtsgrundlage selbst wird nicht konsolidiert benannt.
- Senatsverwaltung für Inneres und Sport — Antwort 11.09.2023: Zuständigkeitsverweisung mit der wörtlichen Aussage, die Thematik falle „nicht in den Zuständigkeitsbereich" dieser Verwaltung.
- Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung — Antwort 26.09.2023: Behörde teilt mit, sie habe „keinen Zugriff auf entsprechende Dokumente", verweist aber auf ihre Direktförderzuständigkeit 2017–2023.
Im Ergebnis konnte keine der drei angefragten Senatsverwaltungen eine zusammenhängende gesetzliche Grundlage für das Berliner Register vorlegen. Dieser Befund liegt auf einer Linie mit der NZZ-Aussage Keilani 31.08.2023 (zitiert in Drs. 19/1900 Fn 5): „Eine erkennbare Rechtsgrundlage gibt es nicht." Die IFG-Antworten geben formal nur die Auskunftslage zum Stichtag 21./26.09.2023 wieder und stellen keine richterliche Feststellung dar — eine systematische rechtsgutachterliche Klärung speziell zur Erfassungsbefugnis liegt in den durchsuchten Quellen nicht vor.
Widersprüche zwischen Selbstdarstellung und Drittquellen
Aus dem Quellenmaterial ergeben sich vier dokumentierte Widersprüche, die im Wiki-Format nebeneinander gestellt werden — nicht entschieden, sondern markiert:
Register-Position: Auf berliner-register.de/das-projekt wird die Frage der Doppelzählung nicht ausdrücklich behandelt; eine schriftlich fixierte Selbst-Position liegt nach den durchsuchten Quellen nicht vor.
AfD-Drs. 19/1900: „Für die Berliner Sozialverwaltung ist es beispielsweise vollkommen in Ordnung, wenn derselbe ‚transfeindliche' Aufkleber, der von fünf Personen gemeldet wird, als fünf transfeindliche Vorfälle zählt."
Status: Eine eindeutige Senatsantwort zur Doppelzählung liegt nicht vor (Drs. 19/16641 trifft dazu keine direkte Aussage).
Register-Position: Eine explizite öffentliche Rechtsgrundlagen-Erklärung des Registers selbst war auf den durchsuchten Seiten von berliner-register.de nicht auffindbar.
NZZ (Keilani 31.08.2023, zitiert in Drs. 19/1900 Fn 5): „Eine erkennbare Rechtsgrundlage gibt es nicht, obwohl das Register steuerfinanziert ist." (Original-Artikel nicht direkt verifiziert — Paywall, Wayback-Snapshot ausstehend.)
IFG-Befund (FragDenStaat 06.09.2023): Keine der drei angefragten Senatsverwaltungen konnte im IFG-Verfahren eine konsolidierte gesetzliche Grundlage benennen. Der Senat verweist auf AV Nr. 11a zu § 44 LHO als Erfolgskontroll-Vorschrift — nicht als materielle Rechtsgrundlage der Vorfall-Erfassung.
Status: Eine Rechtsprechung speziell zum Berliner Register war in den durchsuchten Quellen (Wiki-Quellen [1]–[27]) nicht auffindbar; eine systematische Rechtsprechungsdatenbank-Suche (openjur/dejure/juris) steht aus (siehe Weitergraben).
Register-Selbstdarstellung (sinngemäß nach berliner-register.de/das-projekt): Meldungen werden gesammelt, geprüft und als Einträge in einer Chronik veröffentlicht.
B.Z.-Test (12.07.2024, zitiert in AfD-Drs. 19/1900 Fußnote 3): Der BZ-Redaktion gelang es, einen fingierten „Gendergaga"-Aufkleber am Alexanderplatz ohne Foto-Beleg ins Register zu bekommen. Nach Anfrage nach einem Foto und obwohl keines vorgelegt wurde, kam laut Drucksache die Antwort: „Vielen Dank für die Rückmeldung. Wir erfassen zum Teil, in welchen Gegenden Aufkleber von welchem Versandhandel geklebt werden, deshalb habe ich nach einem Foto gefragt. Wir haben den Vorfall jetzt aufgenommen."
Status: Einzelfall-Befund; Register hat hierzu öffentlich nicht inhaltlich geantwortet.
Register-Position: Auf berliner-register.de/das-projekt findet sich keine explizite öffentliche Stellungnahme zur Trennung von Partei-Zuordnung und inhaltlicher Kategorisierung.
NZZ (Keilani 31.08.2023, zitiert in Drs. 19/1900 Fn 5): Aufkleber-Aufnahme erfolge u.a. nach Partei-Provenienz — „wenn er von der AfD ist, dann wird er aufgenommen".
AGH-Gutachten 12.07.2018 (zitiert in Drs. 19/1900 Fn 12): Diese Praxis würde — von der Exekutive ausgeübt — eine Verletzung des Neutralitätsgebots darstellen (siehe Sektion AGH-Gutachten).
Status: Eine öffentliche Änderung der im Gutachten 2018 kritisierten Aufnahmepraxis ist nach den durchsuchten Quellen nicht dokumentiert; eine systematische Auswertung der jährlichen Register-Auswertungsberichte 2018–2025 auf Methodik-Anpassungen steht aus.
Gegenposition des Berliner Registers
Das Berliner Register hat zu einigen — nicht allen — der genannten Kritikpunkte eine öffentliche Position. Die hier zusammengefassten Aussagen stammen aus der Selbstdarstellung auf berliner-register.de/das-projekt und aus den jährlichen Auswertungs-Pressekonferenzen, soweit dokumentiert. Zu mehreren der oben aufgeführten Widersprüche existiert keine öffentlich auffindbare Stellungnahme — diese Lücke ist Teil des Befunds.
Zur Erfassung unterhalb der Strafbarkeit: Das Register verweist darauf, dass gerade nicht-strafrechtliche Vorfälle das Alltagsklima prägen — Aufkleber, Sprüche, Graffiti, Beleidigungen. Die staatliche Strafverfolgung erfasse nur einen Bruchteil. Die Vorfall-Chronik soll laut Eigenangabe die polizeiliche Statistik ergänzen, nicht ersetzen.
Zum AfD-Aufnahmekriterium und zum AGH-Gutachten 2018: Eine inhaltlich gegen das Gutachten gerichtete öffentliche Antwort der pad gGmbH oder der Bezirksregister war auf den durchsuchten Eigen-Quellen nicht auffindbar.
Zur Anonymität der Betroffenen: Nach Eigenangaben des Registers werden Meldungen anonymisiert veröffentlicht — eine konkrete Prozentangabe zu personenbezogenen Daten Dritter war in den durchsuchten Eigen-Quellen nicht auffindbar.
Zur juristischen Lage: Eine Klage gegen den Trägerverein VDK e.V. der Schwester-Organisation MBR (verbunden, aber nicht identisch mit dem Berliner Register) wurde im Frühjahr 2024 vom Landgericht Berlin abgewiesen; laut MBR-Pressemitteilung vom 08.05.2024 bestätigte das Gericht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung öffentlich zugänglicher Informationen. Diese Entscheidung betrifft formal nicht das Berliner Register selbst.
Quellen der Register-Position: berliner-register.de/das-projekt (verifiziert 15.05.2026), MBR-Pressemitteilung 08.05.2024 (Quelle [22]). Stand: 15. Mai 2026.
Weitergraben
Offene Fragen
- pad gGmbH — Bundesanzeiger-Jahresabschluss 2022/2023: Pflichtveröffentlichung nach § 325 HGB. Bilanz, Gewinnrücklagen, GF-Vergütung (§ 285 Nr. 9 HGB, Wächter/Eckel) sind im aktuellen Wiki-Stand noch nicht ausgewertet — NGO-Files-Kernpflicht (CLAUDE.md Schritt 2b). Folge-Recherche.
- Trägerverein-Bilanzen der 11 Bezirksträger: Insbesondere Stiftung SPI, Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH (HRB 41860 B), GIZ gGmbH (HRB 200872 B). Northdata-Profile + Bundesanzeiger-Jahresabschlüsse stichproben.
- Konkrete Jahres-Förderung 2025/2026: Senats-Zuwendungslisten für ASGIVA-Kapitel 1130/68406 noch nicht öffentlich aufgeschlüsselt. So wäre nachzuprüfen: Doppelhaushalt 2026/2027 Einzelplan ASGIVA, ggf. Folge-Schriftliche-Anfrage.
- Aufnahmekriterien-Handbuch der Koordinierungsstelle: Auf welcher schriftlich fixierten Grundlage entscheidet eine Bezirksstelle, ob eine Meldung aufgenommen wird? Gibt es eine Geschäftsordnung, ein Schiedsverfahren oder einen wissenschaftlichen Beirat?
- Aufschlüsselung „Propaganda" vs. „Straftat": Welcher Anteil der jährlich rund 5.000 Einträge mit Aufkleber-/Graffiti-Bezug wäre theoretisch strafbar (z.B. § 86a, § 130 StGB), welcher nicht?
- Statistik gelöschter/korrigierter Einträge: Wie viele Einträge wurden seit 2014 nachträglich entfernt oder korrigiert? Existiert eine interne Beschwerde-Statistik?
- Mitglieder des Programmbeirats „Demokratie. Vielfalt. Respekt.": Personelle Überschneidung mit den Trägervereinen ist plausibler Verdacht, aber bislang unbelegt — Klärung nur über IFG-Anfrage zur Beiratsbesetzung möglich.
- Aktenzeichen LG Berlin / Klage gegen VDK e.V.: Die MBR-Pressemitteilung vom 08.05.2024 nennt das Aktenzeichen nicht. Klärung über Pressestelle LG Berlin oder KG-Berlin-Datenbank möglich.
- DSGVO-Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung: Auf welche Norm stützt sich die Erfassung gemeldeter Vorfälle datenschutzrechtlich (Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. §§ 4, 19 BDSG? Berechtigtes Interesse Art. 6 Abs. 1 lit. f?). § 44 LHO ist haushaltsrechtlich, nicht datenschutzrechtlich. Auskunfts-/Löschpflichten (Art. 15/17 DSGVO) bei AfD-Infostandsbetreibern / Aufkleber-Klebern?
- Wissenschaftliche Methodik-Standards: Inter-Coder-Reliability, Codebuch, Validitäts-Kennzahlen — werden die jährlichen Auswertungen nach sozialwissenschaftlichen Standards erstellt? Vergleich mit etablierten Monitoring-Instrumenten (IDZ Jena, BIM HU Berlin, RIAS Bund) wäre instruktiv.
- Original-AGH-Gutachten 12.07.2018: Beschaffung des PDF aus dem Archiv des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes — bisher zitiert nur sekundär aus Drs. 19/1900 Fn 12.
- Medien-Echokammer (Iter 2 G): Berliner-Zeitung-/taz-/nd-Journalisten mit Verbindung zu pad/VDK/Register-Trägerstrukturen — wer hat von wo nach wo gewechselt? (Schütze, Brehmer u.a. zitiert, aber Verflechtungs-Check nicht durchgeführt.)
- Lobbyregister-UI-Verifikation: Headless-Browser-Suche nach „pad gGmbH" und 11 Bezirksträger-Namen auf lobbyregister.bundestag.de — derzeit nur generischer Such-Link in Quelle [27].
Recherche-Ansätze
- Haushalt-Detail 2026/2027: Einzelplan 11 (Senatsverwaltung ASGIVA) im Berliner Haushaltsportal, Titel 68406, Anlage zur Drucksache 19/1537. Förderlisten der Bewilligungsstelle LADS, ggf. über bezirkliche Beteiligung an Bezirkstiteln 68432.
- IFG-Pfad „Aufnahmekriterien": Direkte Anfrage an pad gGmbH (Koordinierungsstelle) via FragDenStaat zu schriftlich fixierten Aufnahme- und Klassifikationskriterien. Parallel: gleicher Antrag an LADS als Bewilligungsstelle.
- PMK-Vergleichsstudie: Quartalsweise Abgleichung Register-Veröffentlichungen vs. Polizei-Berlin-Lagebilder. Differenz-Analyse nach Kategorie und Bezirk.
Sie haben Informationen zum Berliner Register, die hier fehlen? Dokumente, Insider-Wissen, Hinweise auf weitere Quellen, IFG-Bescheide, Pressekonferenz-Mitschnitte oder Sitzungsprotokolle?
Schreiben Sie an: recherche [at] ngofiles.de
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Häufige Fragen
Das Berliner Register ist ein zivilgesellschaftliches Dokumentationsprojekt, das in allen 12 Berliner Bezirken rechte, rassistische, antisemitische, LGBTIQ*-feindliche, antiziganistische, behindertenfeindliche, sozialchauvinistische und antifeministische Vorfälle sammelt. Es ist kein einheitlicher Rechtsträger, sondern ein Verbund aus 12 bezirklichen Registerstellen unter einer Dachkoordination bei der pad gGmbH in Berlin-Lichtenberg. Das erste Register entstand 2005 im Bezirk Pankow als Pilotprojekt; seit etwa 2016 sind alle 12 Bezirke vollständig abgedeckt.
Die Hauptfinanzierung läuft über das Berliner Landesprogramm "Demokratie. Vielfalt. Respekt." der Senatsverwaltung ASGIVA (LADS), über den Haushaltstitel Kapitel 1130, Titel 68406. Laut parlamentarischen Drucksachen und Pressemitteilungen betrug die Förderung 2023 822.473 € (davon 209.000 € für die Koordinierungsstelle) und 2024 900.136 €. Kumuliert wurden zwischen 2014 und 2023 über 3,9 Mio. € genannt (FOCUS online, 09.06.2023).
2023 wurden 6.128 Vorfälle dokumentiert, 2024 stieg die Zahl auf 7.720 (+26 %), und 2025 erreichte sie mit 8.286 einen Rekordwert (+566), das entspricht rund 22 Vorfällen pro Tag. 2024 entfielen rund 64 % der Einträge (4.972 von 7.720) auf die Kategorie "Propaganda" wie Aufkleber, Graffiti und Plakate. Das Register dokumentiert dabei bewusst auch Vorfälle unterhalb der Strafbarkeitsgrenze, also ohne Tatverdacht und ohne justizielles Verfahren.
Die pad gGmbH (Geschäftsführung Andreas Wächter, Annika Eckel) trägt formal drei Funktionen gleichzeitig: die berlinweite Dachkoordination sowie die Bezirksregister Lichtenberg und Treptow-Köpenick, beide im Berliner Osten. Die Stiftung SPI trägt zwei Bezirksregister, Marzahn-Hellersdorf (Ost) und Reinickendorf (West). Beide Konstellationen werden als Trägerkonzentrationen eingeordnet, ausdrücklich nicht als Personalunionen auf Individual-Ebene.
Quellen
Hinweis: Das vollständige Recherche-Protokoll (Iter-Pflichtset, Quellen-Tracking, Adversarial-Befunde) wird in Pipeline-Phase 6.7 als <details>-Block ergänzt.
