# Lernhilfe — Kurs 1 · Lektion 8: Wer prüft die Prüfer? Faktenchecker & Meldestellen

NGO-Files · Kurs „Was ist eine NGO?" · Stand 2026-05-26
Diese Lernhilfe wurde automatisch aus dem Lektionstext erzeugt. Quelle der Aussagen: die jeweilige Lektion mit den dort verlinkten Primärquellen.

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## Worum es geht (Gliederung)

- Wie offen müssen NGOs ihre Finanzen überhaupt zeigen?
- Das Lobbyregister — und wer nicht drinstehen muss
- Faktenchecker
- Meldestellen und „Trusted Flagger"
- Wer kontrolliert die Kontrolleure?
- Kurs-Fazit

## Kernbegriffe & Zahlen

**Offenlegungspflicht für Vereine/Stiftungen** — Es gibt keine generelle Pflicht für den klassischen Verein oder die kleine Stiftung, Einnahmen und Spender öffentlich offenzulegen; die handelsrechtliche Publizitätspflicht (§ 325 HGB) trifft vor allem große Kapitalgesellschaften.

**Lobbyregister — Schwelle** — Seit 1.1.2022, verschärft zum 1.3.2024: Wer mehr als 30 Interessenkontakte innerhalb von drei Monaten zu Bundestag oder Bundesregierung hat, muss sich eintragen.

**Ausnahmen § 2 LobbyRG** — Ausgenommen sind u.a. Kirchen und Weltanschauungsgemeinschaften (Art. 4 GG), Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände (Art. 9 Abs. 3 GG), politische Parteien und politische Stiftungen.

**Initiative Transparente Zivilgesellschaft** — Eine freiwillige Selbstverpflichtung, kein Gesetz; das Transparenzregister nach dem Geldwäschegesetz erfasst nur wirtschaftlich Berechtigte, nicht die Geldflüsse.

**Trusted Flagger (Art. 22 DSA)** — Vertrauenswürdiger Hinweisgeber, dessen Meldungen Plattformen vorrangig bearbeiten müssen; in Deutschland von der Bundesnetzagentur zertifiziert. Hat keinen Lösch-Knopf — die Löschentscheidung trifft die Plattform.

**Meta-Faktencheck-Ende (7.1.2025)** — Meta kündigte das Ende seines Drittanbieter-Faktencheck-Programms an — zunächst ausdrücklich nur in den USA; für Europa galt damals keine Änderung.

**Wer prüft die Faktenchecker?** — Eine staatliche oder staatsferne Stelle, die die inhaltliche Arbeit der Faktenchecker kontrolliert, gibt es nicht; sie unterliegen lediglich eigenen Selbstverpflichtungen (z.B. IFCN-Verhaltenskodex).

## Selbsttest

1. Seit wann gibt es das Lobbyregister des Bundestags, und wann wurde es verschärft?
   a) Seit 1.1.2020, verschärft 2022
   b) Seit 1.1.2022, verschärft zum 1.3.2024
   c) Seit 1.3.2024, ohne Verschärfung
   d) Seit 2018, verschärft 2021

2. Welche Gruppe ist nach § 2 LobbyRG vom Lobbyregister ausgenommen?
   a) Große Wirtschaftsverbände
   b) Faktenchecker-NGOs
   c) Kirchen, Sozialpartner, Parteien und politische Stiftungen
   d) Anwaltskanzleien

3. Worauf stützt sich die Ausnahme der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände im Lobbyregister?
   a) Auf die Religionsfreiheit (Art. 4 GG)
   b) Auf die Tarifautonomie (Art. 9 Abs. 3 GG)
   c) Auf die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG)
   d) Auf das Parteienprivileg (Art. 21 GG)

4. Was kann ein Trusted Flagger nach Art. 22 DSA tun?
   a) Inhalte selbst löschen
   b) Plattformen direkt sanktionieren
   c) Inhalte bevorzugt melden, ohne selbst über die Löschung zu entscheiden
   d) Bußgelder gegen Nutzer verhängen

5. Was kündigte Meta am 7. Januar 2025 an?
   a) Das weltweite Ende des Drittanbieter-Faktenchecks
   b) Das Ende des Drittanbieter-Faktenchecks zunächst ausdrücklich nur in den USA
   c) Die Übernahme von CORRECTIV
   d) Eine Verschärfung der EU-Faktencheck-Pflichten

### Lösungen

1. **b)** Seit 1.1.2022, verschärft zum 1.3.2024 — Das Lobbyregister gibt es seit dem 1. Januar 2022 und wurde zum 1. März 2024 deutlich verschärft (Eintragungspflicht ab mehr als 30 Interessenkontakten in drei Monaten).
2. **c)** Kirchen, Sozialpartner, Parteien und politische Stiftungen — Nach § 2 LobbyRG sind unter anderem Kirchen (Art. 4 GG), Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände (Art. 9 Abs. 3 GG), politische Parteien und politische Stiftungen ausgenommen.
3. **b)** Auf die Tarifautonomie (Art. 9 Abs. 3 GG) — Die Ausnahme der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände stützt sich auf die Tarifautonomie nach Art. 9 Abs. 3 GG.
4. **c)** Inhalte bevorzugt melden, ohne selbst über die Löschung zu entscheiden — Ein Trusted Flagger hat keinen Lösch-Knopf — er meldet bevorzugt, die Entscheidung über die Entfernung trifft weiterhin die Plattform. In Deutschland zertifiziert die Bundesnetzagentur diese Stellen.
5. **b)** Das Ende des Drittanbieter-Faktenchecks zunächst ausdrücklich nur in den USA — Meta kündigte das Ende seines Drittanbieter-Faktencheck-Programms an — zunächst ausdrücklich nur in den USA; für Europa galt damals keine Änderung.

## Quellen

1. Lobbyregistergesetz (LobbyRG) — Volltext, § 1 (Pflicht) und § 2 (Ausnahmen): gesetze-im-internet.de/lobbyrg. Verschärfung zum 1.3.2024 (Schwelle 30 Kontakte): bundestag.de.
2. Transparenz gemeinnütziger Organisationen — Transparency International Deutschland, „Wer fehlt im Lobbyregister?": transparency.de.
3. CORRECTIV — IFCN Code of Principles (Poynter): ifcncodeofprinciples.poynter.org; Finanzen/Förderer (Selbstdarstellung): correctiv.org/finanzen.
4. Meta beendet Drittanbieter-Faktencheck in den USA (7.1.2025) — Reaktion des European Fact-Checking Standards Network: efcsn.com.
5. Trusted Flagger nach Art. 22 DSA — Bundesnetzagentur, Pressemitteilung vom 2.6.2025 (drei weitere zertifizierte Stellen): bundesnetzagentur.de; erste Zertifizierung REspect! (27.9.2024): bundesnetzagentur.de.

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