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Die Falken Berlin (SJD)

Die Falken Berlin
Kurzprofil
VollnameSozialistische Jugend Deutschlands – Die Falken, Landesverband Berlin
TypNicht eingetragener Verein (nicht rechtsfähig)
VereinsregisterKein aktueller Eintrag — früherer Eintrag VR 11610 B (AG Charlottenburg) 2009 gelöscht; Bundesverband nach Lobbyregister-Selbstauskunft nicht rechtsfähiger Verein
VorläuferSAJ (ab 1922), Kinderfreunde (ab 1923)
Heutige Formnach 1945 (Bundesverband 1946)
Sitz LV BerlinSchlossstr. 19, 14059 Berlin-Charlottenburg
Sitz BundesverbandSaarstr. 14, 12161 Berlin
Struktur12 Kreisverbände in Berlin
BundesvorsitzMichelle Börchers, Jonathan Schweizer
Selbstverständnis„linke Organisation … für die Verwirklichung des Sozialismus"
BundesverbandWir Falken (SJD-Bundesverband)
HauptförderungKinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) · 900.001–910.000 €/Jahr (Bandbreite Lobbyregister)
KJP gesamt 2016–2026ca. 12,98 Mio € (Bundesverband — Infrastruktur 12.886.472 € + Jugendbudget 94.640 €)
Berliner LandesförderungMitglied Landesjugendring Berlin (FJR) — Mittel aus Landesjugendförderplan 2024–2027 (Höhe LV-spezifisch nicht öffentlich beziffert)
LobbyregisterR004250 (eingetragen) · 2 Lobbyisten · Eigenangabe Lobbybudget 0 €
GemeinnützigkeitAnerkannter Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe (§ 75 SGB VIII) · Status nach § 52 AO
KategoriePolitischer Jugendverband

Überblick

Der Landesverband Berlin der Sozialistischen Jugend Deutschlands – Die Falken (SJD) ist ein nicht eingetragener Verein und Teil des gleichnamigen, bundesweit organisierten Kinder- und Jugendverbands mit sozialistischem Selbstverständnis. Der Berliner Landesverband unterhält eigenen Angaben zufolge drei offene Jugendclubs, eine Bildungsstätte, drei selbstverwaltete Räume sowie mehrere Projekte, darunter das „Spielmobil", Schulprojekttage und die antirassistische mobile Bibliothek Audream (falken-berlin.de). Im April 2026 geriet der Landesverband überregional in die Berichterstattung, nachdem im Rahmen eines von ihm durchgeführten Workshops an einer sächsischen Oberschule pornografisches Bildmaterial an Schüler einer 9. Klasse verteilt worden war (siehe Abschnitt Fall Oberschule Schleife).

Die Falken verstehen sich selbst als „linke Organisation, die sich in der politischen und pädagogischen Arbeit für die Verwirklichung des Sozialismus einsetzt" (Wikipedia, basierend auf SJD-Selbstdarstellung). Historisch sind die Falken der SPD nahestehend — der Bundesverband ist anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe und erhält über den Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) Bundesmittel.

Gründung & Struktur

Die Falken gehen zurück auf zwei Vorläuferorganisationen der sozialistischen Arbeiterjugendbewegung: die Sozialistische Arbeiterjugend (SAJ), gegründet am 29. Oktober 1922, und die Kinderfreunde Deutschlands (ab 13. November 1923). Beide wurden 1933 von den Nationalsozialisten verboten. Die heutige SJD – Die Falken konstituierte sich nach 1945 neu; der Bundesverband wurde 1946 wiederbegründet.

Der Landesverband Berlin hat seine Geschäftsstelle seit 2011 in der Schlossstraße 19 in Berlin-Charlottenburg. Er untergliedert sich in 12 Kreisverbände, die grob den Berliner Bezirken entsprechen. Laut Satzung besteht der Landesvorstand aus mindestens zwei Co-Vorsitzenden — davon darf höchstens eine Person männlich sein — den Leitungen der beiden Arbeitsringe (Kinder: „Rote Falken"/„Junge Pioniere"; Jugend: „Sozialistische Jugend") sowie bis zu sieben weiteren Vorstandsmitgliedern (Satzung Falken Berlin).

Finanzierung

Der Bundesverband der SJD – Die Falken wird zentral über den Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) gefördert. Dem Lobbyregister-Eintrag R004250 (aktualisiert Juli 2025) ist zu entnehmen, dass der Bundesverband vom BMFSFJ jährlich 900.001 bis 910.000 € erhält. Für den Zeitraum 2016–2026 belaufen sich die KJP-Infrastrukturmittel auf insgesamt rund 12,98 Millionen € (12.886.472 € Infrastrukturförderung + 94.640 € Jugendbudget). Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage des AfD-Abgeordneten Markus Matzerath hervor, die im April 2026 publik wurde (Apollo News, April 2026).

Konkrete Zahlen zur Landesverbandsförderung Berlin aus Berliner Senatsmitteln sind öffentlich nicht vollständig einsehbar. Der Landesverband ist Mitglied des Landesjugendrings Berlin und damit auch Empfänger landesweiter Jugendverbandsmittel. Für einen Überblick über die Förderlinien und Empfänger dokumentiert die FragDenStaat-Anfrage „Förderprogramm für SJD – Die Falken" den Zuwendungsrahmen auf Bundesebene.

Projektmittel bezieht der Landesverband zusätzlich über zivilgesellschaftliche Fördermittelgeber. Im Fall des Theaterprojekts „Mut" wurde der Workshop laut Stellungnahme der Amadeu Antonio Stiftung vom 15. April 2026 „auf Grundlage eines Förderantrags finanziell unterstützt". Die konkrete Fördersumme für dieses Einzelprojekt ist bisher nicht öffentlich beziffert.

Über die Berliner Ebene zahlen Mittel des Landesjugendförderplans 2024–2027 der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Der Plan ist das zentrale Steuerungsinstrument für die landesweite Jugendarbeit; konkrete Einzelzuwendungen an die Falken Berlin sind im veröffentlichten Plan nicht beziffert. Der Landesverband ist Mitglied des Landesjugendrings Berlin (FJR), der als Mittelträger für die anerkannten Jugendverbände auftritt — der Aufteilungsschlüssel zwischen den Mitgliedsverbänden des FJR ist öffentlich nicht systematisch dokumentiert.

Verwendungsnachweise und Prüfungsrecht: KJP-Mittel werden nach den Förderrichtlinien des BMFSFJ auf Grundlage von § 44 BHO und den Allgemeinen Nebenbestimmungen (ANBest-I/P) bewilligt. Zuwendungsempfänger müssen Verwendungsnachweise mit Sachbericht und zahlenmäßigem Nachweis vorlegen. Das Prüfungsrecht des Bundesrechnungshofs nach §§ 91, 100 BHO erstreckt sich auf den Zuwendungsempfänger — eine systematische Prüfung des Bundesverbandes Die Falken durch den Bundesrechnungshof ist öffentlich nicht dokumentiert.

Förderhebel & Gemeinnützigkeit

Der rechtliche Rahmen für die Gemeinnützigkeit eines politischen Jugendverbandes ist § 52 Abgabenordnung (AO). Anerkannt sind nach Abs. 2 unter anderem die Förderung der Jugend- und Altenhilfe (Nr. 4), die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung (Nr. 7) sowie die Förderung demokratischen Staatswesens (Nr. 24). Die SJD – Die Falken berufen sich auf diese Zwecke; das BMFSFJ erkennt den Bundesverband nach § 75 SGB VIII als Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe an.

Die juristische Grenze hat der Bundesfinanzhof in zwei Leitentscheidungen abgesteckt: BFH-Urteil vom 10. Januar 2019 — V R 60/17 (Attac) und Beschluss vom 10. Dezember 2020 — V R 14/20. Kernsatz: „Wer politische Zwecke durch Einflussnahme auf die politische Willensbildung und die Gestaltung der öffentlichen Meinung verfolgt, erfüllt keinen gemeinnützigen Zweck im Sinne des § 52 AO." Die Förderung der Volksbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) deckt politische Bildungsarbeit, „solange sie in geistiger Offenheit erfolgt" und sich auf bildungspolitische Fragestellungen beschränkt. Einseitige Parteinahme für oder gegen Parteien sprengt diesen Rahmen.

Drei Indizien aus der Praxis des Landesverbandes Berlin werfen vor diesem Hintergrund offene Fragen auf, ohne dass die Bewertung präjudiziert wäre:

  • Satzungszweck vs. parteipolitische Sprache — Das Selbstverständnis des Bundesverbands beschreibt die Falken als „linke Organisation, die sich in der politischen und pädagogischen Arbeit für die Verwirklichung des Sozialismus einsetzt" (Wikipedia, basierend auf SJD-Selbstdarstellung). Ob die „Verwirklichung des Sozialismus" als Programmziel mit dem Erfordernis der geistigen Offenheit nach BFH-Maßstab vereinbar ist, ist eine offene Frage, die die Finanzverwaltung im Rahmen der periodischen Gemeinnützigkeitsprüfung zu bewerten hat.
  • Workshop-Materialien Schleife — Im Klassenzimmer der Oberschule Schleife lagen ausweislich der Eltern- und Medienberichterstattung (WELT, 15. April 2026) Flyer mit den Aufdrucken „FUCK AfD" und „Höcke ist ein Nazi". Solche Materialien adressieren keine bildungspolitische Fragestellung, sondern eine konkrete Partei und eine namentlich genannte Person — was nach BFH-Maßstab (V R 60/17, Rn. 28 ff.) gerade nicht von § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO gedeckt ist. Ob die Flyer im Auftrag des Projektträgers, durch private Initiative der Referentinnen oder durch Dritte ins Klassenzimmer gelangten, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
  • Lobbyregister-Doppelrolle — Der Bundesverband ist unter R004250 als Interessenvertreter beim Bundestag eingetragen und bezieht zugleich jährlich KJP-Bundeszuwendungen von ca. 900.000 €. Das eingetragene Lobbybudget ist mit 0 € beziffert — die Eigeneinschätzung, dass Interessenvertretung gegenüber dem Mittelgeber kein Lobbybudget bindet, ist eine offene Frage an die Bundestags-Registerführung.

Behördliche Zuständigkeiten für die Gemeinnützigkeitsprüfung sind: das Finanzamt für Körperschaften der Senatsverwaltung für Finanzen Berlin (Veranlagung des Vereins), das BMFSFJ (Verwendungsnachweis-Prüfung KJP), der Bundesrechnungshof (Sekundärprüfung), die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII). Die Anerkennung nach § 75 SGB VIII ist eigenständig von der steuerlichen Gemeinnützigkeit — beide Status können sich auseinanderentwickeln.

Offene Fragen: Wurde der Schleife-Workshop in den Verwendungsnachweisen des Bundesverbandes als KJP-finanzierte Maßnahme deklariert? In welchem Verhältnis steht die Projekt-Förderung der Amadeu Antonio Stiftung (Demokratie-leben!-Mittel) zu KJP-Mitteln auf Projektebene? Wie wird die Trennung zwischen Bundesverbands-Mitteln (KJP) und LV-Berlin-Aktivitäten haushaltsrechtlich abgegrenzt?

Fall Oberschule Schleife (2026)

Im Januar 2026 wandte sich der Projektträger an die Schulleitung der Oberschule Schleife im sächsischen Landkreis Görlitz und bot eine fünftägige Projektwoche mit dem Titel „Mut" an, Themenschwerpunkt: „Zukunftsängste und Krisenbewältigung" unter Jugendlichen. Die Amadeu Antonio Stiftung wurde dabei als finanzielle Förderin benannt. Die Projektwoche fand Mitte März 2026 statt; durchgeführt wurde sie von zwei Referentinnen, die sich gegenüber der Klasse mit den Vornamen „Paula und Alma" vorstellten und auf Pronomen statt Vornamen als Anrede bestanden.

Nach Darstellungen mehrerer Eltern gegenüber der WELT und t-online wurden im Rahmen des Workshops an Schüler einer 9. Klasse pornografische Bildinhalte verteilt — konkret Nahaufnahmen männlicher Genitalien und Darstellungen von Oralsex zwischen Männern. Zusätzlich lagen im Klassenzimmer Flyer mit Parolen wie „FUCK AfD" und „Höcke ist ein Nazi". Überliefert ist auch die im WELT-Titel zitierte Bemerkung — „kein Wunder, hier ist ja Fascholand" — sowie eine Reaktion gegenüber der Schülerin Leonie, die darauf bestanden hatte, mit ihrem Vornamen angesprochen zu werden: in einem „Nazi-Sachsen" habe man ohnehin nichts anderes erwartet.

Schulleiter Jan Rehor brach das Projekt nach dem ersten Tag ab, nachdem Eltern beschwerden eingereicht hatten: „Als ich davon erfahren habe, habe ich sofort reagiert und das Projekt gestoppt" (t-online). Das Landesamt für Schule und Bildung prüft mögliche Verstöße gegen das sächsische Schulgesetz. Die Polizei ermittelt gegen die beiden Referentinnen wegen Verdachts des Verstoßes gegen § 184 StGB — Verbreitung pornografischer Inhalte an Minderjährige (Strafrahmen bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe). Sachsens Kultusminister Conrad Clemens (CDU) nannte den Vorgang „unerhört" und stellte weitere Fördermaßnahmen zugunsten der Amadeu Antonio Stiftung im schulischen Bereich in Frage — die AAS müsse sicherstellen, dass Inhalte künftig kritisch geprüft werden, damit „so etwas nie wieder passiert" (ostdeutscheallgemeine.com). Der Bürgermeister der Gemeinde Schleife, Jörg Funda (CDU), lud den Schuldirektor zur Aussprache vor.

Eine ursprünglich verbreitete Zuschreibung an das Hamburger „Mut!"-Theater stellte sich als Verwechslung heraus: Mahmut Canbay, künstlerischer Leiter des Hamburger Theaters, erklärte öffentlich, sein Haus sei „in keiner Weise" am Projekt in Schleife beteiligt — die Theaterarbeit seines Hauses finde „ausschließlich in Hamburg" statt (muttheater.de).

Position der Falken Berlin / AAS: Die Amadeu Antonio Stiftung stoppte nach Bekanntwerden des Vorfalls die Förderung umgehend und entschuldigte sich bei den betroffenen Schülern, Eltern und Schulmitarbeitern. Eine eigenständige Stellungnahme des Landesverbandes Berlin der Falken zum Fall war zum Zeitpunkt dieses Eintrags (16. April 2026) öffentlich nicht auffindbar. Die AAS formulierte in ihrer Stellungnahme: „Weitere Maßnahmen werden derzeit mit dem Projektträger geklärt."

Verflechtungen

Als SPD-nahe Jugendorganisation pflegt der Bundesverband der Falken strukturelle Nähe zu sozialdemokratischen Strukturen und zu weiteren anerkannten Trägern der Kinder- und Jugendhilfe. Der Landesverband Berlin ist Mitglied des Landesjugendrings Berlin. Für den konkreten Fall Schleife relevant sind folgende Verbindungen:

Amadeu Antonio Stiftung (Fördermittelgeber „Mut" 2026) Demokratie leben! (indirekt via AAS) SJD-Bundesverband „Wir Falken" SPD (organisationsgeschichtliche Nähe) Landesjugendring Berlin

Eine Auflistung der Dauerpartnerschaften des Landesverbandes Berlin jenseits des KJP ist der öffentlich zugänglichen Selbstdarstellung nicht systematisch zu entnehmen. Der SJD-Bundesverband ist im Lobbyregister des Deutschen Bundestags unter R004250 eingetragen (Stand Juli 2025, 2 aktive Lobbyisten, Themenbereich: Kinder- und Jugendpolitik). Als registrierter Interessenvertreter beim Bundestag empfängt der Bundesverband gleichzeitig KJP-Bundesmittel von ca. 900.000 € jährlich — eine Doppelrolle (Fördermittelempfänger und Lobbyist), die parlamentarisch diskutiert wird.

Vorstand & Transparenz

Der Bundesvorstand der SJD – Die Falken wurde auf der 41. Bundeskonferenz im Juni 2025 in München neu gewählt. Bundesvorsitz: Michelle („Micki") Börchers (Schleswig-Holstein, seit 2014 aktiv, seit 2020 im Bundesvorstand mit Zuständigkeit Mädchen- und Frauenpolitik) und Jonathan Schweizer (Erfurt, seit 2006 Mitglied). Eine namentliche Vorstandsdarstellung des Bundesverbandes findet sich unter wir-falken.de/news/neue-BuVoSis-2025.

Der Landesvorstand Berlin ist — Stand Mai 2026 — auf der öffentlich zugänglichen Webseite (falken-berlin.de/ueber-uns/der-landesverband) namentlich nicht veröffentlicht. Die Satzung beschreibt die formale Vorstandsstruktur (zwei Co-Vorsitzende, davon höchstens eine männliche Person, plus Arbeitsringleitungen und bis zu sieben Beisitzer), nicht aber die aktuell amtierenden Personen. Für einen Verein mit jährlichem Anteil an öffentlicher Förderung in sechs- bis siebenstelliger Höhe (Bundes- + Landesmittel) ist die fehlende Personentransparenz auf der eigenen Website bemerkenswert. Anders als bei einem eingetragenen Verein sind die Vorstandsdaten auch nicht über einen Vereinsregister-Auszug nach § 67 BGB zugänglich: Der frühere Eintrag VR 11610 B beim Amtsgericht Charlottenburg wurde 2009 als „tatsächlich nicht mehr bestehend“ gelöscht (Northdata); eine aktuelle Eintragung ist nicht belegt.

Der Bundesverband hat eine Geschäftsstelle in der Saarstraße 14 in 12161 Berlin; der Landesverband Berlin sitzt in der Schlossstraße 19 in 14059 Berlin-Charlottenburg. Keine der beiden Strukturen ist im Vereinsregister eingetragen: Der Bundesverband ist nach seiner Lobbyregister-Selbstauskunft (R004250) ein nicht rechtsfähiger Verein; für den Landesverband Berlin ist eine aktuelle Vereinsregister-Eintragung nicht belegt (früherer Eintrag VR 11610 B 2009 gelöscht).

Verfassungsschutz: Die SJD – Die Falken werden nach Auskunft der Bundesregierung (Antwort auf Anfrage zur „verfassungsrechtlichen Bewertung") weder vom Bundesamt für Verfassungsschutz noch von den Landesämtern in Berlin oder Brandenburg im aktuellen Berichtszeitraum systematisch beobachtet. Die Organisation lehnt das von den Verfassungsschutzbehörden verwendete Extremismusmodell programmatisch ab (Position „Verfassungsschutz? Abschaffen!").

Einordnung

Für NGO-Files ist der Fall Schleife weniger eine organisatorische Einzelbewertung der Falken Berlin als eine Fragestellung an das Förder-Ökosystem insgesamt: Eine bundesgeförderte NGO (Amadeu Antonio Stiftung) leitet Mittel an einen Landesverband eines anerkannten Bundesträgers weiter — ohne inhaltliche Kontrolle des Endproduktes, das an einer staatlichen Schule einer Minderjährigengruppe präsentiert wird. Die Prüfverantwortung liegt am Ende bei der jeweiligen Schulleitung und den Eltern, nicht bei der fördermittelverwaltenden Stelle.

Zur Diskussion steht damit nicht die Tätigkeit der Falken als Jugendverband insgesamt, sondern (a) die Qualifikation und Vorqualifizierung von externen Referenten bei Projekten an allgemeinbildenden Schulen, (b) die Kontrollkette zwischen Fördermittelgeber (AAS) und Projektträger (Falken Berlin), und (c) die Haftungsfrage, wenn bei solchen Projekten strafrechtlich relevante Inhalte in Klassenzimmern landen.

Offene Fragen: Wie hoch war die konkrete Fördersumme der AAS für das Projekt „Mut"? Hat der Landesverband Berlin oder der Bundesverband bereits eine öffentliche Stellungnahme abgegeben? Welche Qualifikationen hatten die beiden Referentinnen? Wurden Anti-AfD-Flyer als pädagogisches Material oder als persönliches Material der Referentinnen eingebracht?

Gegenposition

Der Bundesverband SJD – Die Falken betont, ein anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII zu sein, dessen Gemeinnützigkeit seit Jahrzehnten behördlich anerkannt ist. Das sozialistisch geprägte Selbstverständnis sei Ausdruck politischer Bildungsarbeit in einem demokratisch verfassten Verband, der sich ausdrücklich zum Grundgesetz bekenne. Die Förderung durch den KJP werde nach einheitlichen gesetzlichen Kriterien gewährt und stehe dem Verband als anerkanntem Jugendverband auf derselben Grundlage zu wie allen anderen anerkannten Trägern.

Zum Schleife-Vorfall veröffentlichte die Amadeu Antonio Stiftung am 15. April 2026 eine Stellungnahme, in der sie die Förderung des Projekts „Mut" umgehend stoppte und sich bei den Betroffenen entschuldigte. Der Landesverband Berlin der Falken hat zum Zeitpunkt der letzten Recherche (9. Mai 2026) keine eigenständige öffentliche Stellungnahme veröffentlicht; eine interne Klärung wurde laut AAS-Stellungnahme eingeleitet. Die Falken betonen in anderen Kontexten, ihr Selbstverständnis als linke Organisation umfasse ausdrücklich die Ablehnung von Antisemitismus sowie von Rassismus gegen Palästinenser — eine „Doppelte Solidarität" (Bundesposition, September 2024, Mannheim), die BDS-Boycottkampagnen nicht teilt (Wir Falken, September 2024).

Hinsichtlich des Lobbyregisters: Der Bundesverband ist unter R004250 eingetragen und erfüllt damit die gesetzliche Transparenzpflicht. Das angegebene Lobbybudget von 0 € spiegelt die Eigeneinschätzung der Interessenvertretungsintensität wider; ob dies die tatsächlichen Aktivitäten vollständig abbildet, ist eine offene Frage.

Quellen

[4] Amadeu Antonio Stiftung (15.04.2026): Stellungnahme zu einem Workshop an einer Schule in Sachsen — nennt die Falken Berlin als Projektträger.
[5] Ostdeutsche Allgemeine: Porno-Vorfall bei Schulprojekt: Sachsens Kultusminister will NGO im Auge behalten — Zitate Conrad Clemens.
[6] Junge Freiheit: Pornoskandal: Bürgermeister lädt Schuldirektor vor — Hinweise auf Jörg Funda (CDU) als Bürgermeister Schleife.
[7] Die Falken Berlin (Selbstdarstellung): falken-berlin.de — Projekte, Landesverband, 12 Kreisverbände.
[8] Die Falken Berlin: Satzung des Landesverbandes.
[9] Wikipedia: Sozialistische Jugend Deutschlands – Die Falken — Geschichte ab 1922, Selbstverständnis, Bundesstruktur.
[10] FragDenStaat: Förderprogramm für SJD – Die Falken — KJP-Fördermittelbezug.
[11] BMFSFJ: Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) — zentrales bundesweites Jugendförderinstrument.
[12] MUT! Theater Hamburg: muttheater.de/aktuelle-projekte-2 — Distanzierung Mahmut Canbay, Hamburger Theater nicht am Projekt Schleife beteiligt.
[15] Lobbyregister Bundestag (Stand Juli 2025): Registereintrag R004250 „Sozialistische Jugend Deutschlands – Die Falken" — 2 Lobbyisten, jährl. BMFSFJ-Zuwendung 900.001–910.000 €.
[16] Apollo News (April 2026): „13 Millionen Euro für den Klassenkampf" — Bundesregierung-Antwort auf AfD-Anfrage Matzerath; KJP-Gesamtförderung 2016–2026: ~12,98 Mio €.
[17] SJD Die Falken Bundesverband (September 2024): Position „Doppelte Solidarität" — Haltung zum Nahostkonflikt, Ablehnung von Antisemitismus und Rassismus.
[18] jugendopposition.de (Bundeszentrale für politische Bildung): Falken und DDR-Verfolgung — historische Einordnung: Falken im Westen, in der DDR verboten ab 1945.
[19] Bundesfinanzhof, Urteil vom 10.01.2019, V R 60/17 — Attac-Trägerverein, Leitsatz Einflussnahme auf politische Willensbildung ist kein gemeinnütziger Zweck.
[20] Bundesfinanzhof, Beschluss vom 10.12.2020, V R 14/20 — Folge-Beschluss Attac, Bestätigung BFH-Linie.
[21] SenBJF Berlin: Landesjugendförderplan 2024–2027 · Übersicht via Landesjugendring Berlin.
[22] SJD – Die Falken: Neue Bundesvorsitzende 2025 — Michelle Börchers & Jonathan Schweizer (Bundeskonferenz München, Juni 2025).
[24] Deutscher Bundestag, DIP-Vorgang: Verfassungsrechtliche Bewertung der SJD – Die Falken (Bundesregierungs-Antwort, keine Beobachtungsgründe).
Recherche-Protokoll & Methodik
Iter 1: ABCD Iter 2: EFGH Iter 5: RSTUVWXY Z: Z
24 Quellen zitiert Recherche-Dauer (v2-Vertiefung): ~90 min
v1 erstellt: 2026-05-09 v2 vertieft: 2026-05-21 (pipeline-standard, Anzeige-Hebel-Fundament) v1-Snapshot: docs/archive/falken-berlin-v1-2026-05-09.html
Verworfene Befunde und Suchqueries werden im Admin-Bereich vorgehalten — siehe Methoden-Übersicht für das vollständige Schema.
Iter Z — Adversarial Self-Check (drei typed Lücken, öffentlich)
  1. content: Das tatsächliche Jahresbudget des Landesverbandes Berlin (Berliner Senatsmittel über den Landesjugendförderplan 2024–2027, Quartiersprojekte, Spielmobil, Audream-Bibliothek) ist nicht öffentlich beziffert — das öffentliche Bild wird vom Bundesverbands-KJP dominiert und unterzeichnet damit die Berliner Förderebene.
  2. mechanic: Der LV-Berlin-Vorstand ist auf falken-berlin.de namentlich nicht ausgewiesen (Stand Mai 2026). Das ist für einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe mit öffentlicher Förderung bemerkenswert und nur über Vereinsregister-Auszug (Charlottenburg) erreichbar — was eine Recherchehürde darstellt, die der NGO-Files-Eintrag aktiv benennt, aber selbst noch nicht überwindet.
  3. meta: Die Anwendung der BFH-Attac-Linie (V R 60/17) auf einen anerkannten Träger der Kinder- und Jugendhilfe ist im Schrifttum bisher kaum erörtert. Die in diesem Artikel skizzierten offenen Fragen sind eine eigene Schlussfolgerung aus dem Wortlaut der BFH-Entscheidungen und der SJD-Selbstdarstellung — keine Übernahme einer publizierten Rechtsmeinung.
Most-Likely-Blind-Spot: Verwendungsnachweise sind das eigentliche Beweismittel. Ob der Schleife-Workshop als KJP-finanzierte Maßnahme oder ausschließlich aus AAS-Mitteln (Demokratie-leben!) bestritten wurde, lässt sich erst aus den Verwendungsnachweisen des Bundesverbandes und den Antragsunterlagen klären — diese sind nicht öffentlich. Ein IFG-Antrag beim BMFSFJ und ein Akteneinsichtsbegehren bei der AAS sind die nächsten methodischen Schritte.