Haus Mainusch
Überblick
Das Haus Mainusch ist eine selbstverwaltete Immobilie im Staudingerweg 23 auf dem Campus der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU). Das Gebäude — eine ehemalige Professoren-Dienstwohnung — wurde am 8. Juni 1988 von Studenten besetzt; einen Monat später gründeten die Besetzer den Trägerverein „Unabhängiges Kommunikationszentrum an der Uni Mainz e. V.". Der Verein betreibt das Haus bis heute. Eigentümer der Immobilie ist der staatliche Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) Rheinland-Pfalz.
Rechtlich existiert kein direktes Verhältnis zwischen Land oder Universität und dem Verein. Stattdessen besteht eine trilaterale Konstellation: Der LBB vermietet an die JGU, die JGU überlässt das Haus dem Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) als eigenständiger Körperschaft des öffentlichen Rechts, der AStA überlässt das Haus dem Verein. „Für die Universität bleibt bei allen Fragen des Hauses Mainusch der AStA alleiniger Vertrags- und Ansprechpartner", so die Landesregierung in der Antwort auf eine AfD-Anfrage (LT RLP Drs. 17/642, 02.08.2016).
Aus dem Verfassungsschutzbericht Rheinland-Pfalz 2024 geht hervor, dass in Mainz regelmäßige „Offene Antifaschistische Treffen" (OAT) stattfinden, die das Landesamt für Verfassungsschutz als „Mittel von Linksextremisten" einstuft, mit denen die Szene „vor allem jüngere Menschen für ihre verfassungsfeindlichen Ziele [zu] gewinnen" versuche (VSB 2024, S. 157). Der dazu im VSB übernommene Instagram-Screenshot der „Antifa Mainz" bewirbt einen OAT-Termin im Haus Mainusch.
Die NGO-Files-Perspektive: Das Haus Mainusch ist ein Modellfall für die Verschachtelung zwischen staatlichem Liegenschaftsbesitz, universitärer Selbstverwaltung und einer politisch agierenden Vereinsstruktur. Die Konstellation entzieht den Vorgang systematisch der parlamentarischen Kontrolle — auf jede Anfrage verweist die Landesregierung auf die Selbstverwaltung des AStA.
Trägerverein
Der Verein „Unabhängiges Kommunikationszentrum an der Uni Mainz e. V." ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Mainz unter VR 2475 eingetragen. Die Satzung datiert vom 6. Juli 1988 und wurde mehrfach geändert, zuletzt am 26. Januar 2025 (§§ 3 [Gemeinnützigkeit], 10 [Vorstand], 13 [Vereinsauflösung]). Vereinsanschrift ist der Standort des Hauses selbst — Staudingerweg 23, 55128 Mainz.
Aktueller Vorstand
Laut Vereinsregister-Auszug (Stand 2. Oktober 2025) besteht der Vorstand seit dem 5. August 2025 aus zwei Personen:
- Jade Gartzke, Mainz (geb. 11.11.1998)
- Nora Niemeyer, Mainz (geb. 03.08.1998)
Mit der Satzungsänderung vom 26. Januar 2025 wurde die zuvor mit drei Mitgliedern besetzte Vorstandsstruktur auf zwei Mitglieder reduziert; bei dieser Gelegenheit schieden Sophia Schmitt, Jonathan Rainer Harper und Claudia Neumann aus dem Vorstand aus. Beide aktuelle Vorstände sind Jahrgang 1998.
Steuerstatus
Der Verein ist im Zuwendungsempfängerregister des Bundeszentralamts für Steuern als gemeinnützig erfasst. Der aktuelle Freistellungsbescheid wurde am 3. Juni 2024 vom Finanzamt Mainz erteilt. Als steuerbegünstigter Zweck ist die „Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie der Studentenhilfe" eingetragen.
Eine Anerkennung als Partei oder Wählervereinigung besteht laut BZSt-Register nicht; der Verein ist nicht juristische Person des öffentlichen Rechts.
Mietkonstellation
Die Immobilie befindet sich im Eigentum des staatlichen Landesbetriebs LBB und gehört zur Hauptnutzungsfläche der Universität (189 m² laut LT RLP Drs. 16/336, Anlage). Die Vertragskette und ihre wirtschaftliche Wirkung sind in den parlamentarischen Anfragen der 16. und 17. Wahlperiode des Landtags Rheinland-Pfalz im Detail dokumentiert.
Historische Direkt-Subvention 2008–2012
Im Jahr 2007 führte das Land Rheinland-Pfalz ein Flächenmanagement ein, auf dessen Grundlage die JGU für das Haus Mainusch erstmals 977,20 € Mietzins/Monat an den LBB entrichtete. Der mit dem AStA geschlossene Überlassungsvertrag von 1988 sah jedoch nur 251,44 €/Monat vor. Das vom AStA an die Universität weitergegebene Entgelt betrug während dieser Zeit 250,00 €. Die Differenz von etwa 727 € pro Monat trug die Universität aus dem regulären Landeszuschuss „Aufwand im Zusammenhang mit der Nutzungsentgeltvereinbarung mit dem LBB" — also aus dem JGU-Globalhaushalt. Über fünf Jahre summiert sich dies auf eine geldwerte Subvention von rund 45.000 €.
Dieser Sachverhalt geht aus der Antwort der damaligen Staatsministerin Doris Ahnen (SPD) auf eine CDU-Anfrage hervor (LT RLP Drs. 16/2053, 19.02.2013):
„Entsprechend der jeweiligen Vertragssituation mit dem AStA wurden diese Ausgaben teilweise oder vollständig durch Mieteinnahmen gegenfinanziert."
— Doris Ahnen, Staatsministerin für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur
Mietzins-Historie
| Stand | Ebene | Betrag/Monat | Quelle |
|---|---|---|---|
| 12/1988 | JGU → AStA | 251,44 € | Drs. 16/2053 |
| 2007 | LBB → JGU (Flächenmanagement) | 977,20 € | Drs. 16/2053 |
| 31.12.2011 | LBB-Stichtag (Tabelle) | 962,81 € | Drs. 16/336 |
| 2008–2012 | JGU → Mainusch (Subvention) | ≈ 727 €/Monat → ≈ 45.000 € kumuliert | Drs. 16/2053 |
| 30.11.2012 | JGU → AStA (neuer Vertrag, 5 J.) | 599,20 € | Drs. 16/2053, 17/642 |
| 09.12.2012 | AStA → Verein (Untervertrag) | nicht öffentlich beziffert | Drs. 17/642 |
| 06/2021 | Duldungs-Verlängerung bis 2025 | unverändert | haus-mainusch.de |
Die Höhe des Untervertrags zwischen AStA und Verein vom 9. Dezember 2012 ist bislang nicht öffentlich dokumentiert. Der AStA finanziert sich nach § 109 Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz aus den Pflichtbeiträgen der Studierendenschaft — die wirtschaftliche Trägerschaft des Hauses geht damit faktisch auf das Semesterbeitragsaufkommen der Mainzer Studierenden über.
Nutzungsrahmen laut Überlassungsvertrag
Der Überlassungsvertrag zwischen JGU und AStA legt fest, dass das Haus Mainusch „ausschließlich zur Wahrnehmung der der Studierendenschaft obliegenden Aufgaben genutzt werden" darf (Drs. 17/642). Die Aufgaben der Studierendenschaft sind in § 108 Abs. 4 Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz enumeriert; § 108 Abs. 5 verpflichtet sie, „auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung" politische und gesellschaftliche Bildungsarbeit zu leisten.
Aktivitäten
Konzerte 2025
Der Mastodon-Veranstaltungsblog RheinMainEvents bewarb am 16. August 2025 ein Konzert im Haus Mainusch, bei dem unter anderem die Hardcore-Punkband NordEnd (Frankfurt) gemeinsam mit NO°RD (Münster) auftrat. Der Songtext „Unendlich endlich" aus dem Album „Propaganda" enthält den Refrain „Fahnen hoch, wir schreiten zur Tat" — eine wortgleiche Übernahme der ersten Zeile des Horst-Wessel-Lieds, der Parteihymne der NSDAP. Weitere Textpassagen lauten „schneide euch den Tumor aus dem Kopf" und „ich zeig euch das richtige Ende des Laufs".
Am 30. April 2025 kündigte derselbe Veranstaltungsblog ein Konzert mit den Bands „Das Aus der Jugend" (Freiburg), „100€ Band" (Karlsruhe) und „Toast Rügen" (Darmstadt) im Haus Mainusch an. „Das Aus der Jugend" bewirbt auf ihrem Bandcamp-Auftritt das Album „Wir zünden Papas Auto an". Der Song „Eat the Rich (Bourgeoisie in Aspik)" enthält die Passage „Bei mir landet heute neben der Zucchini der Erbe auf'm Grill" und „die Guillotine hat im Takt".
Politische Vorträge
Am 4. Juni 2024 hielt die „Initiative Schwarzer Wald" im Haus Mainusch einen Vortrag mit dem Titel „Gegen Patriarchat, Staat, Kolonialismus, Kapitalismus, Kapazitismus — Anarchismus eine Einführung". Die Netzseite der Initiative (inzwischen abgeschaltet, archiviert über die Wayback Machine) fordert unter anderem die Abschaffung der Polizei. Das Bundesverfassungsgericht hat im NPD-Verbotsverfahren am 17. Januar 2017 festgehalten, dass das Hinarbeiten auf die Abschaffung von Polizei und Gerichten eine verfassungsfeindliche Bestrebung nach Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz darstellt.
Am 25. April 2024 bewarb der Instagram-Account der „Antifa Mainz" einen OAT-Termin im Haus Mainusch mit einem Vortrag des Journalisten Ronny Junghans über „rechte Strukturen in Mainz und Umgebung".
Offene Antifaschistische Treffen (OAT)
Die Gruppe „Antifaschistischer Aufbau Mainz" nutzt das Haus Mainusch nach eigenen Angaben als regelmäßigen Veranstaltungsort. Das „Offene Antifaschistische Treffen" (OAT) findet laut Eigendarstellung „immer am 2. und 4. Donnerstag im Monat im Haus Mainusch" statt (antifa-info.net). Ein Instagram-Post des Accounts „Antifa Mainz" vom 22. August 2024 bewirbt einen OAT-Termin um 19 Uhr im Haus Mainusch; der Post wurde vom Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz in den VSB 2024 als Bildquelle übernommen.
Am 16. Juni 2025 teilte der Mastodon-Account des Hauses Mainusch die Ankündigung einer Kundgebung des „OAT Alzey" unter dem Motto „Kein Gedenken den Tätern", gerichtet gegen einen für den 16. August 2025 in Alzey angemeldeten Aufmarsch zum Gedenken an Rudolf Heß. Der Organisator dieser Kundgebung — das OAT Alzey — wird im Verfassungsschutzbericht Rheinland-Pfalz 2024 explizit als linksextremistische Organisation bezeichnet.
Verfassungsschutz-Bezüge
VSB Rheinland-Pfalz 2024
Der Verfassungsschutzbericht Rheinland-Pfalz 2024 nennt das Haus Mainusch im Fließtext nicht namentlich. Er listet jedoch Mainz auf S. 157 in der Aufzählung der Städte mit regelmäßigen „Offenen Antifaschistischen Treffen" auf („Alzey, Koblenz, Landau, Mainz, Neustadt an der Weinstraße und Trier"). Der zugehörige Bildbeleg auf derselben Seite trägt die Quellenangabe „Instagram, Antifa Mainz".
Im Index des VSB 2024 ist „Antifa Mainz" für die Seiten 157 und 159 verzeichnet. Das Landesamt für Verfassungsschutz bewertet die OAT wie folgt:
„Sie werden von der linksextremistischen Szene häufig als erlebnisorientierte, offene Plattform beworben und sollen Interessierten die Möglichkeit bieten, sich auszutauschen, neue Ideen zu entwickeln und Aktionen, insbesondere gegen den politischen Gegner, zu koordinieren. Darüber hinaus versucht die Szene mit den OAT vor allem jüngere Menschen für ihre verfassungsfeindlichen Ziele zu gewinnen."
— Verfassungsschutzbericht Rheinland-Pfalz 2024, S. 157
Das gewaltbereite linksextremistische Personenpotenzial in Rheinland-Pfalz beziffert der VSB 2024 auf etwa 120 Personen; die „Autonomen" bezeichnet er als „den größten Teil des gewaltorientierten Personenpotenzials" im Linksextremismus.
VSB Rheinland-Pfalz 2023
Im Vorjahresbericht 2023 dokumentiert der Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz einen Beitrag der „Antifa Mainz" zur Polizei-Agitation: „So nahm die Antifa Mainz das Datum ,13.12.' zum Anlass, einen Beitrag mit dem Titel ,Advent Advent ein Streifenwagen brennt' zu veröffentlichen. Die Ziffern 1312 stehen jeweils für einen Buchstaben im Alphabet und sind ein Code für ,All cops are bastards'."
Linksunten-Indymedia
Die Vorbemerkung der AfD-Anfrage (Drs. 17/412 vom 11. Juli 2016) hielt fest, dass auf der Netzseite des Haus Mainusch zum damaligen Zeitpunkt das vom Bundesinnenministerium am 25. August 2017 als Verein verbotene Online-Portal linksunten.indymedia.org verlinkt war. Die Landesregierung nimmt seither — über die Ausführungen im Verfassungsschutzbericht hinaus — zu Erkenntnissen über den Trägerverein „öffentlich grundsätzlich keine Stellung".
Vorfälle 2017 — „Mainusch muss bleiben"
Ende 2016 kündigte die Universität Mainz den Mietvertrag mit dem AStA, um den Bau eines neuen Medienhauses durch den LBB zu ermöglichen. Am 25. Januar 2017 veröffentlichte das Haus Mainusch ein Statement, man wolle die Universität „überzeugen!", die Kündigung zurückzunehmen. Am 7. Februar 2017 folgte eine Ankündigung, die in martialischen Großbuchstaben formuliert war:
„FREIRÄUME ERKÄMPFEN & VERTEIDIGEN... WIR BLEIBEN ALLE!!!!"
— Haus Mainusch, Statement vom 7. Februar 2017
In der Folgezeit kam es unter dem Motto „Mainusch muss bleiben" zu zahlreichen Rechtsbrüchen auf dem Universitätscampus. Laut Polizeibericht entstand am 3. September 2017 in der Nähe des Hauses Mainusch starke Rauchentwicklung, weil Altreifen und Fahrräder in Brand gesetzt worden waren. Eine Personengruppe versuchte dabei, einen Sicherheitsmitarbeiter der Universität daran zu hindern, Fotos vom Brand anzufertigen.
In ihrer Antwort vom 23. August 2017 bezifferte die Landesregierung den Schaden, der dem Universitätscampus durch „Mainusch muss bleiben"-Schmierereien entstanden war, auf rund 250.000 Euro.
Die Räumung wurde letztlich nicht durchgesetzt. Nach Verwerfen der Medienhaus-Planung im Jahr 2019 verlängerte der Eigentümer die Duldung halbjährlich; im Juni 2021 wurde die Duldungsvereinbarung bis 2025 verlängert.
Verflechtungen
Die Rote Hilfe e. V., die der Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz 2024 als „größte Gruppierung im Linksextremismus" Deutschlands bezeichnet, hatte ihre Mainzer Ortsgruppe nach einer Sonderausgabe vom 18. März 2011 unter der Anschrift des Hauses Mainusch eingetragen. Die Ortsgruppe ist inzwischen in den Infoladen Cronopius (Zanggasse 21) umgezogen; das Haus Mainusch verlinkt allerdings auf seiner eigenen Netzseite weiter auf die Rote Hilfe Mainz.
Die Landesregierung teilte am 2. November 2023 in der Antwort auf eine AfD-Anfrage mit, dass die Rote Hilfe keine Hochschulgruppe der Universität Mainz sei und „zudem gegen die Grundsätze der Universität verstößt".
Parlamentarische Initiativen
Im Landtag Rheinland-Pfalz wurde das Haus Mainusch in sechs Kleinen Anfragen behandelt. Alle sind beantwortet; die Antworten der Landesregierung führen jeweils auf die Selbstverwaltung des AStA als rechtlichen Schutzschirm.
Tabellen-Beleg: 189 m², 962,81 €/Monat, Vertragsende 31.12.2013. Beantwortet
Folge-Tabelle (Sonderflächen). Beantwortet
Antwort Staatsministerin Doris Ahnen (SPD): Bestätigung der historischen Subvention 2008–2012, Vertragshistorie 1988 → 2012. Beantwortet
Vermummungsvorfall 13.04.2016 mit Mitgliedern „Die Linke.SDS" + „Kritische Linke" + Mainusch-Aktivisten. Hochschulleitung distanziert sich, keine weiteren rechtlichen Schritte. Beantwortet
Antwort Staatssekretär Salvatore Barbaro: AStA-Mietzins 599,20 € = JGU-LBB-Zahlung; AStA als alleiniger Vertragspartner; „Polizei RLP liegen keine Erkenntnisse zu den Betreibern vor". Beantwortet
Frage zu antinationalen Konzerten, Selbstverteidigungskursen, OAT mit Blockade-Aufrufen zu Parteiveranstaltungen. Antwort Staatsminister Konrad Wolf: „Keine belastbaren Anhaltspunkte" für vertragswidriges AStA-Verhalten. Beantwortet
Steuerstatus & rechtlicher Rahmen
Der Verein ist seit dem Freistellungsbescheid vom 3. Juni 2024 als gemeinnützig anerkannt; der eingetragene Satzungszweck ist die „Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie der Studentenhilfe". Die in den Sektionen Aktivitäten und Verfassungsschutz-Bezüge dokumentierten Veranstaltungen — politische Kundgebungen, Konzerte mit gewaltverherrlichenden Inhalten, regelmäßige Treffen einer im VSB als linksextrem eingestuften Bewegungsform — werfen die Frage nach der Vereinbarkeit mit diesem Satzungszweck auf.
Der Bundesfinanzhof hat im Attac-Urteil vom 10. Dezember 2020 (V R 14/20) die Aberkennung der Gemeinnützigkeit des Vereins „Attac Trägerverein e.V." aufrechterhalten und festgehalten:
„Die Einflussnahme auf politische Willensbildung und öffentliche Meinung ist kein eigenständiger gemeinnütziger Zweck im Sinne des § 52 Abgabenordnung."
— BFH-Urteil vom 10.12.2020, V R 14/20
Die Aktivitäten des Hauses Mainusch fallen damit in einen Bereich, in dem die Aberkennung der Gemeinnützigkeit nach § 52 AO grundsätzlich möglich ist.
Impressumspflicht
Die Netzseite haus-mainusch.de verfügt über kein vollständiges Impressum nach § 5 Telemediengesetz. Weder der rechtsfähige Verein „Unabhängiges Kommunikationszentrum an der Uni Mainz e. V." noch die aktuellen Vorstände werden als Ansprechpartner genannt. Auf der Kontaktseite findet sich lediglich eine Karte mit der Anschrift Staudingerweg 23 sowie die Bankverbindung (IBAN DE53 5519 0000 0897 2280 11, Mainzer Volksbank).
Position des Vereins
Der Trägerverein und das Haus Mainusch beschreiben sich auf der englischen AStA-Netzseite (en.asta.uni-mainz.de) selbst als „a self-governing house at the uni-campus Mainz. The motto is DIY" und nennen als Ziel, „to be free of discrimination and a safe-space". Im Interview mit campus-mainz.net (5. März 2022) erklärten zwei Vertreter des Hauses, sie seien „nicht extrem im Sinne von gewalttätig, aber vielleicht radikal in unseren Forderungen".
Die Landesregierung Rheinland-Pfalz wertet das Verhältnis JGU–AStA–Verein in ihren Antworten konsistent als ordnungsgemäßes hochschul-selbstverwaltungs-rechtliches Binnenverhältnis und sieht „keine belastbaren Anhaltspunkte" für ein rechtsaufsichtliches Einschreiten (Drs. 17/1336). Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den im VSB dokumentierten OAT-Aktivitäten findet in den Antworten nicht statt.
Häufige Fragen
Das Haus Mainusch ist eine selbstverwaltete Immobilie im Staudingerweg 23 auf dem Campus der Johannes Gutenberg-Universitaet Mainz. Das Gebaeude, eine ehemalige Professoren-Dienstwohnung, wurde am 8. Juni 1988 von Studenten besetzt; einen Monat spaeter gruendeten die Besetzer den Traegerverein "Unabhaengiges Kommunikationszentrum an der Uni Mainz e. V.", der das Haus bis heute betreibt. Eigentuemer der Immobilie ist der staatliche Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) Rheinland-Pfalz.
Es besteht eine Vertragskette: Der LBB vermietet an die Universitaet, die Universitaet ueberlaesst das Haus dem AStA, und der AStA ueberlaesst es dem Verein. Im Jahr 2007 zahlte die Universitaet erstmals 977,20 Euro Mietzins pro Monat an den LBB, waehrend der AStA-Ueberlassungsvertrag von 1988 nur 251,44 Euro vorsah; ab dem 30. November 2012 betrug der AStA-Mietzins 599,20 Euro pro Monat. Der AStA finanziert sich laut Paragraf 109 Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz aus den Pflichtbeitraegen der Studierendenschaft.
Ja, fuer die Jahre 2008 bis 2012 ist eine geldwerte Subvention dokumentiert. Die Universitaet trug damals die Differenz von etwa 727 Euro pro Monat zwischen ihrer Zahlung an den LBB und dem vom AStA weitergegebenen Entgelt von 250 Euro aus dem JGU-Globalhaushalt. Ueber fuenf Jahre summiert sich dies auf rund 45.000 Euro; bestaetigt wurde dies von Staatsministerin Doris Ahnen (SPD) in der Antwort auf eine CDU-Anfrage (Drs. 16/2053, 19.02.2013).
Der Verfassungsschutzbericht Rheinland-Pfalz 2024 nennt Mainz unter den Staedten mit regelmaessigen "Offenen Antifaschistischen Treffen" (OAT), die das Landesamt als "Mittel von Linksextremisten" einstuft; ein im Bericht uebernommener Instagram-Screenshot der "Antifa Mainz" bewirbt einen OAT-Termin im Haus Mainusch. Die Gruppe "Antifaschistischer Aufbau Mainz" nutzt das Haus nach eigenen Angaben als regelmaessigen Veranstaltungsort fuer das OAT (jeweils am 2. und 4. Donnerstag im Monat). Das gewaltbereite linksextremistische Personenpotenzial in Rheinland-Pfalz beziffert der Bericht auf etwa 120 Personen.
Quellen
- LT RLP Drs. 16/336 — Liegenschaften des Landes I (15.09.2011)
- LT RLP Drs. 16/337 — Liegenschaften des Landes II (15.09.2011)
- LT RLP Drs. 16/2053 — Haus Mainusch (19.02.2013)
- LT RLP Drs. 16/6339 — Vermummte auf der Hochschulgruppen-Messe (12.05.2016)
- LT RLP Drs. 17/642 — Finanzierung des Haus Mainusch (02.08.2016)
- LT RLP Drs. 17/1336 — Haus Mainusch II (14.10.2016)
- Verfassungsschutzbericht Rheinland-Pfalz 2024 (S. 157, 159)
- Verfassungsschutzbericht Rheinland-Pfalz 2023
- Vereinsregister-Eintrag VR 2475 (AG Mainz) — Northdata
- BFH-Urteil V R 14/20 vom 10.12.2020 (Attac-Aberkennung der Gemeinnützigkeit)
- sensor-magazin — Mietvertrag zwischen AStA und Universität unterzeichnet (02.12.2012)
- campus-mainz.net — Interview „Haus Mainusch – Campuskultur mit Duldungsverhältnis" (05.03.2022)
- Junge Freiheit — Wie Mainzer Behörden mit der Antifa paktieren (23.12.2023)
- antifa-info.net — Profil Antifaschistischer Aufbau Mainz
- Wikipedia DE — Haus Mainusch
- haus-mainusch.de — Eigenseite des Vereins
