pad gGmbH
Dr. Wolfgang Drahs (30 Jahre GF) zwischen BAnz-2020 und 21.05.2026 ausgeschieden
Überblick
Die pad gGmbH ist eine etablierte Berliner Sozial-gGmbH mit Sitz an der Kastanienallee 55 in Berlin-Hellersdorf, eingetragen beim Amtsgericht Charlottenburg unter HRB 162754 B. Sie ist nach eigener Auskunft mit über 350 Beschäftigten an mehr als 50 Standorten und mehr als 60 Einrichtungen/Projekten tätig — vor allem in den Bezirken Marzahn-Hellersdorf und Lichtenberg. Geschäftsfelder sind Kindertagesbetreuung, Familienhilfe, Schul- und Delinquenz-Arbeit, Jugendarbeit, Arbeit-und-Sucht-Prävention und Demokratie. Im Geschäftsbereich Demokratie ist die Koordinierungsstelle des Berliner Registers angesiedelt — pad gGmbH ist damit zugleich Anbieterin der Dach-Webseite berliner-register.de und Trägerin von zwei der zwölf Bezirksregister.
Im Bundesanzeiger-Jahresabschluss 2020 (Volltext öffentlich auf der pad-Transparenzseite gespiegelt) weist die Gesellschaft 17,09 Mio. € Umsatzerlöse, einen Jahresüberschuss von 1,26 Mio. € und kumulierte Gewinnrücklagen von 4,90 Mio. € aus — bei einer Eigenkapitalquote von 86,1 % und 5,07 Mio. € liquiden Mitteln. Die Bezüge der Geschäftsführung werden in dem Abschluss „gemäß § 286 Abs. 4 HGB" ausdrücklich nicht offengelegt; das ist bei mittelgroßen Kapitalgesellschaften gesetzlich zulässig, bleibt bei einer überwiegend aus Steuermitteln finanzierten Sozial-gGmbH aber ein dokumentierbarer Transparenz-Kontrast.
Der für diesen Artikel zentrale strukturelle Befund liegt im Demokratie-Bereich: Die pad gGmbH ist im Berliner Register dreimal Trägerin — als Dachkoordinierungsstelle, als Träger des Bezirksregisters Lichtenberg und als Träger des Bezirksregisters Treptow-Köpenick. Diese Dreifach-Rolle in einer Hand ist kein Vorwurf gegen die operative Arbeit, aber sie ist eine Strukturentscheidung des Landes Berlin, die nirgendwo institutionell gegengesteuert wird. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes des Abgeordnetenhauses vom 12. Juli 2018 hatte bereits damals die rechtliche Vereinbarkeit der staatlichen Förderung des Berliner Registers — und damit indirekt der pad-Trägerschaft — mit dem Neutralitätsgebot des Grundgesetzes problematisiert.
Trägergesellschaft
Die Gesellschaft trägt im Handelsregister die Schreibweise „pad — präventive, altersübergreifende Dienste im sozialen Bereich — gGmbH" (Schreibweise „pad" konsequent klein). Sie entstand am 14. November 2014 aus dem 1990 von Eltern, Lehrern und Jugendlichen in Berlin gegründeten „pad e. V. — Eltern, Kinder und Jugendliche gegen Drogenmissbrauch". Stammkapital: 25.200 €. Sitz laut Handelsregister: Berlin (Eintragung AG Charlottenburg); operative Hauptanschrift: Kastanienallee 55, 12627 Berlin-Hellersdorf.
Gemeinnützigkeit und Satzungszweck
Als gGmbH ist die pad nach §§ 51 ff. AO als gemeinnützig anerkannt; der Geschäftszweck ist „präventionsorientierte soziale Arbeit für alle Altersgruppen mit dem Ziel gesellschaftlicher Integration". Die Selbstbezeichnung „präventiv, altersübergreifend" verweist auf die thematische Bandbreite — von Kita bis Suchtberatung —, die deutlich über die Demokratie-Förderung hinausreicht. Im wirtschaftlichen Schwerpunkt ist pad eine Sozial-gGmbH des Berliner Ostens, nicht eine Demokratie-NGO.
Hauptzuwendungsgeber
Nach Eigenauskunft der Transparenzseite stammen die laufenden Mittel der pad gGmbH von vier Hauptzuwendungsgebern: Land Berlin (Senatsverwaltungen mit unterschiedlichen Förderlinien), Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf, Bezirksamt Lichtenberg und der Bundesagentur für Arbeit. Diese Konzentration der Finanzierung auf öffentliche Hand erklärt die hohe Eigenkapitalquote: Die Gesellschaft arbeitet praktisch ohne Bankfinanzierung und bildet aus Jahresüberschüssen ihre Rücklagen.
Geschäftsfelder
Die pad gGmbH gliedert ihre Tätigkeit selbst in sechs Bereiche. Die Reihenfolge folgt der pad-Selbstpräsentation auf pad-berlin.de:
| Geschäftsbereich | Operative Schwerpunkte |
|---|---|
| Kindertagesbetreuung | Über 500 Kinder in acht Einrichtungen (u. a. Kita „Ahrenshooper Spatzen", Kita „Grashüpfer" Hohenschönhausen — Eröffnung 2018 durch BV Gordon Lemm, SPD). |
| Familie | Sozialpädagogische Familienhilfe, Angebote für junge Eltern, Familienbüro Lichtenberg. |
| Schule & Delinquenz | Schulsozialarbeit, sozialpädagogische Maßnahmen nach JGG für 14–21-Jährige seit 1992. |
| Jugend | Offene Kinder- und Jugendarbeit in mehreren Bezirks-Einrichtungen. |
| Arbeit & Sucht | Berufsorientierung, Suchtprävention; Mitglied im „Bündnis gegen Sportwetten-Werbung". |
| Demokratie | Koordinierungsstelle Berliner Register, Fach- und Netzwerkstelle Licht-Blicke, Koordinierungsstelle Ponte Marzahn-Hellersdorf, Mein Kind ist rechts, entschwört, Väternetzwerk. |
Anteilsverhältnis Demokratie ↔ Sozialarbeit: Die Selbstdarstellung gewichtet alle sechs Bereiche gleichwertig; der Demokratie-Bereich erscheint als einer von sechs. In der öffentlichen Wahrnehmung dominiert allerdings die Außenwirkung des Berliner Registers (Pressekonferenzen, Auswertungen, Medienzitate), während die Kita- und Schul-Sozialarbeit kaum öffentlich auftritt. Die Frage, welcher Personal- und Mittelanteil tatsächlich auf den Demokratie-Bereich entfällt, ist in den hier zitierten Quellen nicht aufgeschlüsselt und in den Bundesanzeiger-Abschlüssen 2020 nicht segmentiert — siehe Weitergraben.
Bilanz und Finanzierung
Die pad gGmbH erfüllt ihre Offenlegungspflichten nach § 325 HGB im Bundesanzeiger. Northdata weist eine durchgängige Publikationsfolge 2014 → 2024 nach (jüngste Veröffentlichung: Geschäftsjahr 2024 publiziert am 11.02.2026). Frei zugänglich im Volltext ist allerdings nur der von der pad gGmbH selbst auf pad-berlin.de/transparenz gespiegelte Bundesanzeiger-Bericht für das Geschäftsjahr 2020 (mit Vorjahresvergleich 2019). Die Berichte 2021–2024 sind über die Wicket-Session-gebundene Suchmaske auf bundesanzeiger.de abrufbar, aber nicht über stabile Direkt-URLs.
Kennzahlen 2019/2020 aus dem Bundesanzeiger-Volltext
| Kennzahl | 2019 | 2020 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 14.045.440,83 € | 17.092.081,19 € |
| Personalaufwand (gesamt) | 10.575.224,76 € | 12.947.082,73 € |
| Personalkostenquote | 75,29 % | 75,75 % |
| Jahresüberschuss | 579.859,01 € | 1.257.545,17 € |
| Bilanzsumme | 7.067.110,85 € | 8.349.692,23 € |
| Eigenkapital | 5.931.646,95 € | 7.189.192,12 € |
| Eigenkapitalquote | 83,9 % | 86,1 % |
| Gewinnrücklagen (satzungsmäßig, kumuliert) | 3.478.076,49 € | 4.897.376,93 € |
| Liquide Mittel | 3.780.897,09 € | 5.067.029,44 € |
| Beteiligung an Balance gGmbH | 25.000 € | 25.000 € |
| Mitarbeiter Ø (ohne GF/Azubi) | — | 355 |
| Mitarbeiter Stichtag 31.12. | — | 379 |
| Quelle: Bundesanzeiger Jahresabschluss 2020 (109 KB PDF, pad-berlin.de-Spiegel), uneingeschränkter Bestätigungsvermerk UNITAS Treuhand AG vom 01.11.2021. Lokale Sicherung als pdftotext-Volltext verfügbar. | ||
Lesart der Zahlen
Die 86,1 % Eigenkapitalquote und 5,07 Mio. € Liquidität sind für eine Sozial-gGmbH außergewöhnlich hoch. Sie bedeuten: pad finanziert sich praktisch ohne Bankschulden und sitzt zugleich auf kumulierten Gewinnrücklagen von 4,9 Mio. € — gebildet aus mehrjährigen Jahresüberschüssen einer Gesellschaft, deren Umsatzerlöse überwiegend aus öffentlichen Zuwendungen, Entgeltvereinbarungen mit Senats- und Bezirksverwaltungen sowie SGB-II-/SGB-VIII-Leistungsverträgen bestehen. Der gemeinnützigkeitsrechtliche Vorbehalt gegen eine zu starke Rücklagenbildung (§ 62 AO: zweckgebundene Mittel sind „zeitnah" zu verwenden) ist hier nicht öffentlich diskutiert und in den Lageberichten nicht aufgegriffen — siehe Weitergraben.
Vergütung der Geschäftsführung — § 286 Abs. 4 HGB-Schutzklausel
Im Anhang zum Jahresabschluss 2020, Ziffer 11, heißt es:
„Geschäftsführer sind Herr Dr. Wolfgang Drahs, Ahrensfelde und Herr Andreas Wächter, Berlin. Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt. Herr Dr. Drahs ist außerdem von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Auf die Angabe der Bezüge des Geschäftsführers wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet."
— pad gGmbH, Bundesanzeiger-Jahresabschluss 2020, Anhang Ziffer 11.
§ 286 Abs. 4 HGB erlaubt mittelgroßen Kapitalgesellschaften, von der Pflicht zur Angabe der Geschäftsführer-Bezüge nach § 285 Nr. 9 HGB abzusehen, wenn dadurch Rückschlüsse auf die Bezüge eines einzelnen Mitglieds möglich wären. Diese Schutzklausel ist gesetzlich zulässig — sie ist bei kleineren GmbH-Konstruktionen Standardpraxis. Bei einer überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanzierten Sozial-gGmbH mit 17 Mio. € Umsatz dokumentiert sie aber einen Transparenz-Kontrast: Die Personalkosten von 12,95 Mio. € werden öffentlich gemacht, die Geschäftsführungs-Bezüge nicht.
Fristgerechte Offenlegungspflicht — kein § 325-HGB-Verstoß
Eine Recherche der Northdata-Publikationsliste 2014–2024 zeigt keinen erkennbaren § 325-HGB-Verstoß: Alle elf Jahresabschlüsse 2014–2024 wurden im Bundesanzeiger veröffentlicht; das Geschäftsjahr 2024 lag bereits im Februar 2026 offen. Die These einer „verschwiegenen Bilanz" lässt sich aus den Publikationsdaten nicht ableiten. Die Intransparenz liegt strukturell in den Inhalten der Offenlegung (Umsatz-Aggregat, § 286 IV-Schutzklausel) und in der Wicket-Session-Sperre des Bundesanzeiger-Portals, nicht im Verstoß gegen die Veröffentlichungspflicht.
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung der pad gGmbH wurde über drei Jahrzehnte durch Dr. Wolfgang Drahs geprägt. Aktuell führen die Gesellschaft Andreas Wächter und Annika F. Eckel.
Dr. Wolfgang Drahs
Dr. Wolfgang Drahs (Wohnsitz nach Anhang 2020: Ahrensfelde) war über 30 Jahre Geschäftsführer der pad gGmbH bzw. ihres Vorgängervereins; er ist mit der Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB im Handelsregister eingetragen. In den hier ausgewerteten Quellen liegt der Ausscheidungstermin zwischen dem Stichtag des BAnz-2020 (Drahs noch als Geschäftsführer benannt) und dem 21.05.2026 (auf pad-berlin.de/imprint.html stehen aktuell Wächter und Eckel als Verantwortliche). Ein chronologischer Handelsregister-Auszug HRB 162754 B (gebührenpflichtig) wäre für die exakte Datierung erforderlich — siehe Weitergraben.
Andreas Wächter
Andreas Wächter (Wohnsitz Berlin) ist Geschäftsführer der pad gGmbH und V.i.S.d.P. des Berliner Registers. Sein dokumentierter Werdegang führt zurück zu den Lichtenberger Bundes-Förderprogrammen. Ab 2007 baute Wächter den „Lokalen Aktionsplan Weitlingkiez" im Rahmen der Bundesprogramme CIVITAS — Initiative gegen Rechtsextremismus und des Folgeprogramms „Toleranz fördern — Kompetenz stärken" auf. Die Bundesförderung in diesem Programm-Strang betrug nach Tagesspiegel-Bericht 440.000 €; seit 2007 wurden in dem Strang nach pad-Angaben mehr als 120 Projekte finanziert. Wächter ist außerdem Mitgründer des „Lichtenberger Bündnis für Demokratie und Toleranz", eines losen Anwohnerverbundes gegen die damalige Weitlingkiez-Neonazi-Szene. Eine direkte Parteimitgliedschaft (SPD, Linke, Grüne) ist für Wächter in den hier ausgewerteten öffentlichen Quellen nicht belegt; faktisch ist er im Lichtenberger Milieu mit der SPD-Fraktion, der Bezirksverwaltung (BV Michael Grunst, Linke) und Strukturen wie „Berlin gegen Nazis" vernetzt.
Annika F. Eckel
Annika F. Eckel ist Geschäftsführerin der pad gGmbH. Seit 2013 leitet sie die Fach- und Netzwerkstelle Licht-Blicke, die unter dem pad-Dach in Lichtenberg arbeitet. Vor ihrer pad-Funktion war Eckel Mitarbeiterin bei der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin (MBR), deren Träger der Verein für demokratische Kultur in Berlin e. V. (VDK) ist (VR 22906 AG Charlottenburg, Geschäftsführerin Bianca Klose). Eckel ist Mit-Autorin der MBR-Publikation „Ladenschluss jetzt! Kommunale Handlungsstrategien" zum Umgang mit rechtsextremen Szeneläden (gemeinsam mit Klose).
Am 1. März 2013 wurde Eckel zusammen mit der MBR mit dem „Ehrenpreis der SPD-Fraktion Lichtenberg für Mut, Zivilcourage und Demokratie" ausgezeichnet. Auch für Eckel ist eine direkte Parteimitgliedschaft nicht belegt; die Auszeichnung durch eine Fraktion ist milieuindikativ, kein Parteibuch-Beleg. Für die strukturelle Einordnung ist relevant: Mit ihrer MBR/VDK-Vorgeschichte ist Eckel die inhaltlich-personell gewichtigste Demokratie-Akteurin in der pad-Geschäftsführung — die seit Jahren in der konservativ-bürgerlichen Publizistik (NZZ, Welt, Cicero) und in AfD-parlamentarischen Initiativen kritisierte personelle Engführung MBR/VDK ↔ Berliner Register wird durch diese Vita greifbar.
Tochter Balance gGmbH
Die pad gGmbH ist nach Angaben ihrer Transparenzseite alleinige Hauptgesellschafterin der Balance gGmbH — Jugend- und Kinderrehabilitation. Im Jahresabschluss 2020 erscheint die Beteiligung auf der Aktiva-Seite mit dem Buchwert der Stammeinlage (25.000 €). Eine wirtschaftliche Verzahnung über Darlehen an die Tochter, gemeinsame Service-Verträge oder Liquiditätsmanagement ist im 2020er-Anhang nicht ausgewiesen; eine eigenständige Bundesanzeiger-Auswertung der Balance gGmbH wurde im Rahmen dieser Recherche nicht vorgenommen — siehe Weitergraben.
Strukturell ist die Konstruktion „gGmbH (steuerfrei) → 100 %-gGmbH-Tochter" konservativ: Beide Gesellschaften unterliegen der Gemeinnützigkeit, beide werden in einem konsolidierten Wirtschaftsbild gedacht. Die in anderen NGO-Files-Akten dokumentierten Konstellationen (gGmbH → gewerbliche UG mit Verlustmuster, gGmbH-Darlehen an überschuldete Töchter) lassen sich aus dem 2020er-Anhang der pad nicht ablesen.
Trägerkonzentration im Berliner Register
Die wirtschaftlichen Zahlen der pad gGmbH sagen für sich genommen nichts über den politischen Befund. Die strukturelle Auffälligkeit liegt darin, dass die pad gGmbH innerhalb des Berliner Register-Verbundes drei eigenständige Funktionen in einer Hand wahrnimmt:
- Dachkoordinierungsstelle — Anbieterin und V.i.S.d.P. der berlinweiten Webseite berliner-register.de. Die Dachkoordinierung organisiert die jährliche Auswertung, die gemeinsame Pressekonferenz und die methodische Abstimmung der Bezirksregister.
- Bezirksregister Lichtenberg — Trägerschaft des Lichtenberger Bezirksregisters (operativ in der Fach- und Netzwerkstelle Licht-Blicke verortet).
- Bezirksregister Treptow-Köpenick — Trägerschaft des Treptow-Köpenicker Bezirksregisters.
Beide pad-Bezirksregister-Standorte liegen im Berliner Osten. Die Stiftung SPI trägt parallel zwei Bezirksregister (Marzahn-Hellersdorf, Reinickendorf — ein Ost-, ein Westbezirk); alle anderen acht Bezirksregister werden von Einzelträgern (Pfefferwerk, GIZ, MOSKITO, outreach, kubus, Pankgrafenhof u. a.) verantwortet.
Das ist keine Personalunion auf individueller Ebene (also nicht: dieselbe Person sitzt in mehreren Trägerstrukturen), sondern eine Trägerkonzentration auf juristisch-organisatorischer Ebene: Die pad gGmbH koordiniert das Gesamtprojekt — und entscheidet zugleich in zwei der zwölf Bezirke über die Aufnahme-Praxis. Aus der Sicht der pad selbst ist das eine effiziente Organisation; aus der Sicht einer parlamentarischen Kontrollfunktion ist es eine Strukturentscheidung des Landes Berlin, die institutionelle Vier-Augen-Prinzipien zwischen Dach und Bezirk im pad-Anteil aushöhlt. Im Berliner Register-Wiki ist diese Strukturentscheidung als eigenständiges Befunds-Merkmal dokumentiert.
Verflechtung pad ↔ MBR/VDK
Eine zweite strukturelle Auffälligkeit ist die personell-fachliche Verzahnung der pad-Demokratie-Geschäftsführerin Eckel mit der MBR-Trägerstruktur VDK. Die MBR ist zwar formal kein Bezirksregister und gehört nicht zum Register-Verbund (sie ist mobile Beratungsstelle). Aber sie operiert im gleichen Förder-Korridor („Landesprogramm Demokratie. Vielfalt. Respekt." der Senatsverwaltung ASGIVA + Bundesprogramm „Demokratie leben!"), tritt mit dem Berliner Register gemeinsam in Pressekonferenzen auf und wurde mit pad-Mitarbeiterin Eckel zusammen mit dem SPD-Ehrenpreis Lichtenberg 2013 ausgezeichnet. Eine wirtschaftliche Verflechtung (Service-Verträge MBR ↔ pad, gemeinsame Mitarbeiter-Anteile) ist hier nicht recherchiert worden.
AGH-Gutachten vom 12. Juli 2018
Auf Bitte der AfD-Fraktion Berlin beauftragte der Präsident des Berliner Abgeordnetenhauses den Wissenschaftlichen Parlamentsdienst mit einem Gutachten zur staatlichen Förderung von Vereinen und Initiativen, deren Aktivitäten sich gegen politische Parteien richten. Das 15-seitige Gutachten datiert vom 12. Juli 2018 und ist online verfügbar als PDF im Service-Bereich des Abgeordnetenhauses (HTTP 200, 289 KB). Behandelt werden — exemplarisch — die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus (MBR), das Berliner Register, die Jugendzentren JUP e. V. und Bunte Kuh e. V. (Pankow) sowie das Zentrum für Demokratie und Toleranz Treptow-Köpenick — also genau jene Trägerstrukturen, in denen die pad gGmbH eine zentrale Rolle spielt.
Auftragsbeschreibung
„Der Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin hat den Wissenschaftlichen Parlamentsdienst aufgrund einer Bitte der AfD-Fraktion Berlin mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, wie die Rechtmäßigkeit der gegen eine politische Partei gerichteten Aktivitäten von staatlich geförderten Vereinen und Initiativen zu beurteilen ist."
— Gutachten Wiss. Parl.-Dienst, 12.07.2018, S. 1.
Befund zum Berliner Register
„Die Berliner Register werden nach eigenen Angaben durch die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung gefördert. Sie haben es sich zur Aufgabe gemacht, ‚rechtsextreme und diskriminierende Vorfälle' in Berlin zu erfassen. In einem auf der Website der Berliner Register enthaltenen Glossar heißt es, dass sich die AfD zu bestimmten Themen ‚rassistisch und chauvinistisch' positioniert und dass die Berliner Register alle ‚Vorfälle' aufnehmen, die auf die Partei Alternative für Deutschland (AfD) zurückgehen."
— Gutachten, S. 7.
Hinweis zur zeitlichen Einordnung: Das Glossar des Berliner Registers ist zwischen 2018 und 2024 verändert worden. In der Gegendarstellung des Registers vom 15. März 2024 heißt es ausdrücklich: „Flugblätter oder Aufkleber der AfD werden nicht pauschal aufgenommen, sondern auf ihren Inhalt geprüft und nur dann aufgenommen, wenn sie einer der anderen inhaltlichen Kategorien zuzuordnen sind." Der Wortlaut des Gutachtens vom 12.07.2018 bezieht sich auf die damalige Fassung der Glossar-Seite.
Verfassungsrechtliche Einstufung
„Die Chancengleichheit der politischen Parteien ist durch Art. 3 Abs. 1 und Art. 21 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich garantiert. … Für die Öffentlichkeitsarbeit folgt hieraus ein striktes Gebot der Neutralität. Der Staat darf weder für bestimmte Parteien werben noch sie abwertend behandeln."
— Gutachten, S. 5.
„Aufstellungen von Infoständen der AfD in Berliner Bezirken werden als ‚Vorfälle' eingestuft. Würden vergleichbare Stellungnahmen durch die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung erfolgen, läge darin eine Verletzung des Neutralitätsgebotes."
— Gutachten, S. 7.
„Die Exekutive des Landes Berlin [hat] eine Pflicht zum neutralen Verhalten gegenüber politischen Parteien. Sie kann diese Pflicht nicht dadurch umgehen, dass sie Vereine oder Initiativen unter der Vorgabe fördert, sie quasi im politischen Meinungskampf zu vertreten."
— Gutachten, S. 6.
Rechtsfolge
„Bei Verstößen gegen die Auflagen ergibt sich die Möglichkeit, die Zuwendungsbescheide gemäß § 49 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) aufzuheben. Ausgezahlte Zuwendungen sind dann gemäß § 49 a VwVfG zu erstatten."
— Gutachten, S. 9.
Das Gutachten formuliert damit einen Korridor, innerhalb dessen die Senatsverwaltung Zuwendungs-Auflagen erlassen und im Verstoß-Fall die Förderung zurückfordern könnte. Die im Gutachten beschriebene Korrektur-Linie liegt nicht im Bereich der Aberkennung der Gemeinnützigkeit, sondern im zuwendungsrechtlichen Rückforderungsweg. Eine entsprechende Auflagen-Praxis ist bei der Senatsverwaltung ASGIVA für das Berliner Register nicht öffentlich dokumentiert.
Urheberrechtshinweis zum Gutachten: „Die Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes sind urheberrechtlich geschützt. Die weitere Verarbeitung, Verbreitung oder Veröffentlichung — auch auszugsweise — ist nur unter Angabe der Quelle zulässig. Jede Form der kommerziellen Nutzung ist untersagt." Die hier zitierten Auszüge sind als Belegzitate im Rahmen einer journalistisch-investigativen Auseinandersetzung mit Primärquelle gekennzeichnet.
AfD-Klage Marzahn-Hellersdorf (2021–2023)
Die AfD-Bezirksverordnetenversammlungs-Fraktion Marzahn-Hellersdorf verklagte die pad gGmbH wegen Aussagen in deren „Demokratiebericht 2020". Der Bericht charakterisierte Äußerungen mehrerer AfD-Politiker als „rassistisch und rechtspopulistisch". Die AfD-Fraktion sah darin eine Schmähkritik und beantragte die Unterlassung. Das Landgericht Berlin wies die Klage am 9. März 2023 ab; das Gericht wertete die fraglichen Aussagen als Meinungsäußerungen, nicht als Schmähkritik. Es bleibt damit ein gerichtlich bestätigter Spielraum für die inhaltliche Bewertung politischer Aussagen durch pad-Publikationen im Rahmen ihrer Demokratie-Arbeit.
Wächter wurde von berlin-gegen-nazis.de mit den Worten zitiert: „Ein wichtiges Zeichen für alle demokratischen Akteure im Bezirk und darüber hinaus … Die AfD-Fraktion hat versucht, mit dieser Klage die Meinungsfreiheit unserer Organisation einzuschränken. Das ist nicht gelungen."
Strukturell ist das Verfahren ein Beleg dafür, dass das Verhältnis zwischen pad gGmbH und AfD seit Jahren juristisch verhandelt wird — und dass der zivilrechtliche Weg für die AfD bislang nicht trug. Der zuwendungs- und gemeinnützigkeitsrechtliche Weg ist davon nicht betroffen.
Lobbyregister-Status
Eine direkte Verifikation gegen die offizielle REST-API des Lobbyregisters des Deutschen Bundestags (api.lobbyregister.bundestag.de/rest/v2/registerentries) am 21.05.2026 ergibt für die pad gGmbH 0 Treffer. Auch alle elf bekannten Bezirksträger des Berliner Registers (Stiftung SPI, Pfefferwerk Stadtkultur, GIZ-Berlin, MOSKITO, VDK e. V., Antirassistische Initiative, outreach, kubus, Pankgrafenhof) sowie die zuwendungsgebende Landesstelle LADS — Landesstelle für Gleichbehandlung gegen Diskriminierung haben keinen eigenen Eintrag. Als Vergleich: Die Amadeu Antonio Stiftung ist mit Registernummer R004511 eingetragen (letzte Aktualisierung 06.01.2026; Lobbytätigkeits-Aufwendungen 2024: 1–10.000 €; gleichzeitig BMFSFJ-Bundeszuwendung 2024: 1.600.001–1.610.000 €).
Die methodische Einordnung dieses Negativbefundes ist wichtig: Das Bundeslobbyregister erfasst Interessenvertretung gegenüber Bundestag und Bundesregierung. Die pad gGmbH und die Bezirksträger des Berliner Registers arbeiten primär gegenüber Berliner Senat, Bezirksverwaltungen und der Landesstelle LADS — also auf der Landesebene. Sie sind vom Bundeslobbyregister deshalb nicht zwingend erfasst (LADS selbst ist Landesbehörde, also gesetzlich vom Lobbyregister ausgenommen). Ein produktives Berliner Landeslobbyregister, das diese Lücke schließen würde, existiert bislang nicht. Der eigentliche Befund lautet daher weniger „pad verbirgt sich", sondern „das Bundeslobbyregister ist für die Berliner Geld-Macht-Schnittstelle auf Landesebene strukturell blind".
IFG-Anträge zum Berliner Register
Eine Suche auf FragDenStaat.de ergibt am 21.05.2026 keine Informationsfreiheits-Anträge, die sich direkt an die pad gGmbH als Organisation richten. Das ist juristisch konsistent: Die pad gGmbH ist eine privatrechtliche gGmbH, daher kein IFG-Adressat im Sinne des Berliner IFG bzw. des Bundes-IFG. Eine IFG-Anfrage zu der von pad ausgeführten Förderpraxis muss an die zuwendungsgebende Senatsverwaltung gerichtet werden.
Dort liegen drei dokumentierte Anträge vor (alle vom 06.09.2023, alle anonymisiert publiziert):
- IFG „Berliner Register — Rechtsgrundlage" an SenASGIVA (Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung) — Partially Successful: Antwort 21.09.2023 als redigiertes PDF.
- Parallel-IFG an SenInnSport — Resolved: Zuständigkeitsverweisung an SenASGIVA (11.09.2023).
- Parallel-IFG an SenJustV — Partially Successful: Dokumente mit Schwärzungen (18.09.2023), Nachreichung 26.09.2023.
Inhalt aller drei Anträge: Rechtsgrundlage des Registers, Datenqualität, Verifikationsverfahren, öffentliche Förderbegründung, Schutz vor Datenmissbrauch, datenschutzrechtliche Implikationen. Ein neuer Antrags-Strang speziell zu den Aufnahme- und Klassifikationskriterien des Registers — also zu der Frage, welche Geschäftsordnung die Bezirksstellen anwenden, wenn sie über die Aufnahme einer Meldung entscheiden — steht aus.
Rechtliche Angriffspunkte
Die pad gGmbH ist nach §§ 51 ff. AO als gemeinnützig anerkannt; die Demokratie-Arbeit ist Teil des sechs-Felder-Selbstverständnisses. In der höchstrichterlichen Rechtsprechung gilt für die Grenze zwischen begünstigtem Bildungs-/Sozialzweck und politischer Einflussnahme das Attac-Urteil des Bundesfinanzhofs:
„Die Einflussnahme auf politische Willensbildung und öffentliche Meinung ist kein eigenständiger gemeinnütziger Zweck im Sinne des § 52 Abgabenordnung."
— BFH-Urteil vom 10.12.2020, V R 14/20 (Attac-Aberkennung der Gemeinnützigkeit).
Die Aktivitäten der pad gGmbH umfassen einen wirtschaftlich klar messbaren Sozial-Schwerpunkt (Kita, Schule, Familienhilfe, Suchtprävention) — und einen kleineren, aber öffentlich sehr sichtbaren Demokratie-Bereich. Soweit dieser Bereich Stellungnahmen mit deutlicher Parteinähe enthält (Glossar-Einstufungen, Auswertungs-Pressekonferenzen mit Kategorisierungen einzelner Parteien), fällt er in einen Bereich, in dem die Aberkennung der Gemeinnützigkeit nach § 52 AO grundsätzlich möglich ist. Eine konkrete finanzbehördliche Prüfung mit Aberkennungs-Folge ist für die pad gGmbH nicht öffentlich dokumentiert; ebenso wenig eine Beanstandung durch den Bundesrechnungshof oder den Berliner Landesrechnungshof.
Im Zusammenspiel mit dem AGH-Gutachten 2018 ergibt sich ein zweispuriges Korrektur-Szenario:
- Zuwendungsrechtlich — § 49 Abs. 3 VwVfG erlaubt der Senatsverwaltung den Widerruf von Zuwendungsbescheiden bei Verstoß gegen Neutralitätsauflagen; § 49 a VwVfG verpflichtet zur Erstattung. Voraussetzung: eindeutig formulierte Auflage im Bescheid. Eine entsprechende Praxis der LADS-Bewilligungsstelle ist nicht öffentlich dokumentiert.
- Gemeinnützigkeitsrechtlich — § 52 AO i. V. m. BFH V R 14/20 erlaubt dem Finanzamt die Aberkennung der Gemeinnützigkeit, wenn der Schwerpunkt der Tätigkeit in politische Willensbildung kippt. Voraussetzung: Schwerpunktverschiebung über die hier dokumentierten Sozial-Aufgaben hinaus. Die Bilanz 2020 deutet auf einen klar wirtschaftlich-sozialen Schwerpunkt hin (Personalkostenstruktur, Mitarbeitendenzahl); eine segmentierte Schwerpunkt-Analyse Demokratie-vs.-Sozialarbeit ist allerdings öffentlich nicht verfügbar.
Position der pad gGmbH
Die pad gGmbH hat in den hier ausgewerteten Quellen keine direkte Antwort auf das AGH-Gutachten 2018 publiziert. Ihre öffentlichen Positionierungen zur grundsätzlichen Kritik am Berliner Register lassen sich auf drei dokumentierte Bezugspunkte herunterbrechen:
- Erklärung „Wir stehen hinter den Berliner Registern" (08.11.2023): Mehr als 200 soziale Organisationen unterzeichnen eine Solidaritätserklärung. Die Erklärung reagiert auf die NZZ-Kolumne Keilani vom 31.08.2023 und auf eine Welle AfD-parlamentarischer Anfragen. Wächter wird zitiert mit dem Satz: „Erst durch die Sichtbarmachung von Diskriminierung wird diese auch besprechbar." Quelle: berliner-register.de.
- Gegendarstellung der Berliner Register (15.03.2024): Reaktion auf den Berliner-Zeitung-Test, in dem ein erfundener Sticker-Vorfall vom Register angeblich aufgenommen worden sei. Kernsätze: „Die Berliner Register sammeln keine Daten über Dritte. Außerdem werden alle Vorfälle anonymisiert." / „Jeder Vorfall wird nur einmalig erfasst." / „Flugblätter oder Aufkleber der AfD werden nicht pauschal aufgenommen, sondern auf ihren Inhalt geprüft und nur dann aufgenommen, wenn sie einer der anderen inhaltlichen Kategorien zuzuordnen sind." Diese Selbstbeschreibung ist mit der im AGH-Gutachten 2018 zitierten damaligen Glossar-Formulierung (alle AfD-Vorfälle würden aufgenommen) nicht deckungsgleich; pad hat seine Aufnahmepraxis offenbar zwischen 2018 und 2024 ausdifferenziert. Quelle: berliner-register.de.
- Jana Adam, Koordinatorin Berliner Register, gegenüber Tagesspiegel (09.04.2025): „Wir stehen seit Längerem im Fokus. Allein das Dokumentieren an sich scheint eine Provokation zu sein … Es reiht sich in eine längere Entwicklung ein."
Die pad gGmbH selbst antwortet auf strukturelle Kritik (Trägerkonzentration, Lobbyregister-Lücke, GF-Vergütungs-Transparenz) in den hier durchsuchten Quellen nicht. Die im AGH-Gutachten benannte zuwendungsrechtliche Korrektur-Linie wird in den pad-Eigenpublikationen nicht aufgegriffen.
Weitergraben
Offene Fragen
- Bundesanzeiger-Jahresabschlüsse 2021–2024: Im Bundesanzeiger publiziert (Northdata-Daten 28.04.2023 / 29.02.2024 / 31.01.2025 / 11.02.2026), aber nur per Session-Suche zugänglich. Konkrete Bilanzdaten 2021–2024 sind in der vorliegenden Recherche nicht erschlossen — Mittelherkunft-Aufschlüsselung, GF-Vergütung-Schutzklausel-Fortbestand, Liquiditätsreserve-Entwicklung, Bilanzposition Balance-gGmbH-Beteiligung.
- Chronologischer Handelsregister-Auszug HRB 162754 B: Datierung des Drahs-Ausscheidens und der Eckel-Bestellung, vollständige Gesellschafterliste (pad e. V. als Alleingesellschafter?), Aufsichtsrat/Beirat.
- Bundesanzeiger Balance gGmbH (HRB 3764): Separater Bilanz-Sweep der 100 %-Tochter — Darlehen pad ↔ Balance, gemeinsame Service-Verträge, segmentierte GuV.
- Segmentierter Mittelfluss Demokratie ↔ Sozialarbeit: Welcher Personal- und Mittelanteil der pad gGmbH entfällt tatsächlich auf den Demokratie-Bereich (Berliner Register, Licht-Blicke, Ponte, Mein-Kind-ist-rechts, entschwört)? In der Konzernrechnung 2020 nicht aufgeschlüsselt; rekonstruierbar nur über Senats-/Bezirks-Zuwendungslisten + Verwendungsnachweise.
- Zuwendungslisten ASGIVA 2024–2026: Detail-Aufschlüsselung der pad-Förderung im Landesprogramm „Demokratie. Vielfalt. Respekt." und in der Bundes-„Demokratie leben!"-Förderung; ggf. über Folge-Schriftliche-Anfragen im Berliner Abgeordnetenhaus.
- Rücklagen vs. § 62 AO: Die kumulierten Gewinnrücklagen 4,90 Mio. € (2020) bei einer gGmbH werfen die Frage nach § 62 AO-Konformität auf — sind diese Rücklagen zweckgebunden und zeitnah verwendungs-geplant? Stellungnahme der Finanzbehörde ggf. per IFG zu erfragen.
- IFG-Pfad „Aufnahmekriterien": Direkte Anfrage an SenASGIVA und LADS zu der schriftlich fixierten Geschäftsordnung der Bezirksregister und der Dachkoordinierung.
- Aufsichts-/Beirats-Struktur der pad gGmbH: Ob ein Aufsichtsrat oder Beirat existiert, ist in der Transparenzseite nicht ausgewiesen; im BAnz-2020 nicht ausgewiesen. Für gGmbH dieser Größe wäre eine externe Aufsicht ein erkennbarer Compliance-Baustein.
- Drs.-Survey AGH 19. WP: Vollständiger Survey aller AfD-Schriftlichen-Anfragen 19/* mit pad-/Register-Bezug (Stand 21.05.2026 mindestens 19/1900, 19/24784, ifgva19-0068; weitere 12 Drs.-Nummern in der Recherche aufgetaucht, nicht alle geprüft).
- Original-AGH-Plenarprotokolle zur AfD-Drs. 19/1900 (17.09.2024): Auswertung der Plenarrede(n), Antrag-Begründung, Wortmeldungen — bisher nur Drucksachen-Volltext erschlossen, nicht die Plenarverhandlung.
Recherche-Ansätze
- Northdata-Premium-Lauf: Für die Bundesanzeiger-Volltexte 2021–2024 ist ein Premium-Zugriff effizienter als wiederholte Wicket-Sessions; gleichzeitig liefert Northdata Verflechtungs- und Personen-Verbindungen.
- Headless-Browser-Lauf mit voll funktionsfähigem Playwright: Für Bundesanzeiger-Volltext + Northdata-Detailseiten + Lobbyregister-UI-Screenshots als visuelle Belege zusätzlich zur API-JSON-Verifikation.
- IFG-Antrag „Aufnahmekriterien" an SenASGIVA und LADS: Direkte Frage nach schriftlich fixierter Geschäftsordnung der Bezirksregister, Schiedsmechanismus, Beirats-Besetzung.
- AGH-Plenarprotokoll-Crawl: parlament-berlin.de Plenarprotokoll-Suche nach „Berliner Register" + „pad gGmbH" + „Wächter" in der 19. WP für eine systematische Erfassung aller parlamentarischen Befassungen.
Sie haben Informationen zur pad gGmbH, zu deren Tochter Balance gGmbH oder zur Berliner-Register-Trägerstruktur, die hier fehlen? Insider-Wissen, Zuwendungsbescheide, IFG-Bescheide, Lageberichte 2021–2024?
Schreiben Sie an: recherche [at] ngofiles.de
Alle Einsendungen werden redaktionell geprüft und gegen Primärquellen verifiziert, bevor sie in einen Artikel einfließen. Anonyme Hinweise sind möglich.
Häufige Fragen
Die pad gGmbH (pad — präventive, altersübergreifende Dienste im sozialen Bereich) ist eine gemeinnützige Berliner Sozial-gGmbH mit Sitz in der Kastanienallee 55 in Berlin-Hellersdorf, eingetragen beim Amtsgericht Charlottenburg unter HRB 162754 B. Sie entstand am 14. November 2014 aus dem 1990 gegründeten Verein pad e. V. und ist nach eigener Auskunft mit über 350 Beschäftigten an mehr als 50 Standorten und über 60 Einrichtungen tätig. Ihre Geschäftsfelder sind Kindertagesbetreuung, Familie, Schule und Delinquenz, Jugend, Arbeit und Sucht sowie Demokratie.
Nach Eigenauskunft stammen die laufenden Mittel von vier Hauptzuwendungsgebern: dem Land Berlin, dem Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf, dem Bezirksamt Lichtenberg und der Bundesagentur für Arbeit. Im Bundesanzeiger-Jahresabschluss 2020 wies die Gesellschaft Umsatzerlöse von 17,09 Mio. Euro (plus 21,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr) und einen Jahresüberschuss von 1,26 Mio. Euro aus. Die Eigenkapitalquote lag 2020 bei 86,1 Prozent, die kumulierten Gewinnrücklagen bei 4,90 Mio. Euro.
Die pad gGmbH nimmt im Berliner Register drei Funktionen in einer Hand wahr: Sie ist Dachkoordinierungsstelle und Anbieterin der Webseite berliner-register.de sowie Trägerin der beiden Bezirksregister Lichtenberg und Treptow-Köpenick. Damit koordiniert sie das Gesamtprojekt und entscheidet zugleich in zwei der zwölf Bezirke über die Aufnahmepraxis. Der Artikel bewertet dies nicht als Personalunion auf individueller Ebene, sondern als Trägerkonzentration auf juristisch-organisatorischer Ebene und als Strukturentscheidung des Landes Berlin.
Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes des Abgeordnetenhauses vom 12. Juli 2018 problematisierte auf Bitte der AfD-Fraktion Berlin die Vereinbarkeit der staatlichen Förderung des Berliner Registers mit dem Neutralitätsgebot des Grundgesetzes. Zudem verklagte die AfD-Fraktion Marzahn-Hellersdorf die pad gGmbH wegen Aussagen im Demokratiebericht 2020; das Landgericht Berlin wies die Klage am 9. März 2023 ab und wertete die Aussagen als Meinungsäußerungen, nicht als Schmähkritik. Im Lobbyregister des Deutschen Bundestags hat die pad gGmbH laut REST-API-Verifikation vom 21. Mai 2026 keinen Eintrag.
Quellen
- pad-berlin.de — Homepage (verifiziert 21.05.2026, HTTP 200)
- pad-berlin.de — Selbstverpflichtung zur Transparenz (Mitarbeiterzahlen 31.01.2022, Hauptzuwendungsgeber, Tochter Balance gGmbH; verifiziert 21.05.2026)
- pad-berlin.de — Impressum (V.i.S.d.P. Wächter + Eckel, Anschrift Kastanienallee 55; verifiziert 21.05.2026)
- Bundesanzeiger Jahresabschluss 2020 (PDF, 109 KB, pad-Spiegel) — Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht; uneingeschränkter Bestätigungsvermerk UNITAS Treuhand AG vom 01.11.2021
- pad-Jahresbericht 2020 (PDF, 969 KB) — qualitative Projektberichte
- Northdata — pad gGmbH (HRB 162754 B) — Publikationsfolge 2014–2024
- Wissenschaftlicher Parlamentsdienst Abgeordnetenhaus Berlin: Gutachten zur staatlichen Förderung von Vereinen und Initiativen, deren Aktivitäten sich gegen politische Parteien richten (12.07.2018, 15 S., PDF 289 KB) — Auftrag AfD-Fraktion, exemplarische Behandlung Berliner Register
- AGH Berlin Drs. 19/1900 (AfD-Fraktion, 17.09.2024) — Antrag „Berliner Register – eine antidemokratische Praxis – abschaffen" mit AGH-Gutachten als Fn. 12
- AGH Berlin Schriftliche Anfrage 19/16133 (Tabor, AfD; Antwort 27.07.2023) — Zuwendungs- und Stellen-Aufschlüsselung Bezirksregister
- AGH Berlin Schriftliche Anfrage 19/16641 (Tabor, AfD; Antwort 20.09.2023) — Stolzmonat-Vorfälle, Erfolgskontrolle nach AV Nr. 11a zu § 44 LHO
- Berliner Register — Gegendarstellung 15.03.2024 — Aufnahmepraxis-Beschreibung („nicht pauschal", „auf Inhalt geprüft")
- Berliner Register — „Wir stehen hinter den Berliner Registern" (08.11.2023) — Solidaritätserklärung 200+ Organisationen, Wächter-Zitat
- MBR Berlin — Impressum — Träger VDK e. V., VR 22906 AG Charlottenburg
- MBR — Pressemitteilung Landgericht Berlin (08.05.2024) — LG Berlin bestätigt Datenverarbeitung VDK e. V. (verbundenes Verfahren, nicht pad selbst)
- Lobbyregister Bundestag — Amadeu Antonio Stiftung R004511 (Kontroll-Referenz, letzte Aktualisierung 06.01.2026)
- Lobbyregister Bundestag — REST-API-Verifikation (21.05.2026): pad gGmbH, Stiftung SPI, Pfefferwerk Stadtkultur, GIZ-Berlin, MOSKITO, VDK e. V. (Berlin), Antirassistische Initiative, outreach, kubus, Pankgrafenhof, LADS — alle kein Eintrag. JSON-Belege lokal unter
/tmp/lobbyreg/results/*.json. - FragDenStaat — IFG „Berliner Register – Rechtsgrundlage" (06.09.2023, SenASGIVA, partially successful)
- Berlin.de / LADS — Landesprogramm „Demokratie. Vielfalt. Respekt."
- Berlin.de — BV Gordon Lemm eröffnet Kita „Grashüpfer" der pad gGmbH (2018)
- Tagesspiegel (09.04.2025) — Adam-Zitat „Wir stehen seit Längerem im Fokus" (Bezug-Belege im Recherche-Backend; URL über Paywall)
- BFH-Urteil V R 14/20 vom 10.12.2020 (Attac-Aberkennung der Gemeinnützigkeit)
Hinweis: Das vollständige Recherche-Protokoll (Iter-Pflichtset, Quellen-Tracking, Adversarial-Befunde) wird in Pipeline-Phase 6.7 als <details>-Block ergänzt.
