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Der Staat zahlt mit — wie viel und warum?

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Lektion 1 hat die Definition geklärt, Lektion 2 den internationalen Vergleich. Jetzt die Geld-Frage: Wie viel zahlt der deutsche Staat eigentlich an Organisationen, die sich „nichtstaatlich" nennen — und warum?

Eine Zahl zum Anfangen. Das Bundesprogramm „Demokratie leben!" hat ein jährliches Fördervolumen von 182 Millionen Euro (Stand der Förderperiode ab 2023). Das ist ein Programm. Es ist nicht das einzige.

Die großen Bundesprogramme

„Demokratie leben!" wurde 2014 unter Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) aufgelegt und startete im Januar 2015. Es fördert zivilgesellschaftliches Engagement gegen Extremismus und für Demokratie. Das Volumen ist über die Jahre kräftig gewachsen: Es begann 2015 bei rund 40,5 Millionen Euro und liegt seit 2023 bei den genannten 182 Millionen pro Jahr.

„Zusammenhalt durch Teilhabe" ist das kleinere Geschwister-Programm des Bundesinnenministeriums, umgesetzt mit der Bundeszentrale für politische Bildung. Es fördert demokratische Teilhabe vor allem in ländlichen Räumen, mit einem jährlichen Volumen von etwa 12 Millionen Euro. Einzelprojekte erhalten bis zu 150.000 Euro pro Jahr — bei einem Eigenanteil von 20 Prozent.

Wer beide Programme zusammenrechnet, kommt auf knapp 200 Millionen Euro im Jahr — und hat damit noch keine Landesmittel, keine EU-Gelder und keine kommunale Förderung erfasst. Wie das Geld von dort an die einzelne Organisation gelangt, ist verschachtelt; das ist das Thema von Lektion 7 (Kettenfinanzierung).

Warum der Staat überhaupt zahlt

Hier lohnt es sich, kurz innezuhalten. Dass der Staat private Organisationen finanziert, ist kein Zufall und kein Skandal an sich — es hat eine alte rechtliche Grundlage: das Subsidiaritätsprinzip.

Der Gedanke: Was kleinere, bürgernahe Einheiten leisten können, soll nicht der Staat selbst übernehmen. In der Sozialgesetzgebung ist das ausdrücklich verankert. § 17 Abs. 3 SGB I verpflichtet die öffentlichen Träger, mit den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege zusammenzuarbeiten und deren Selbstständigkeit zu achten. § 4 Abs. 2 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) geht noch weiter: Wenn geeignete freie Träger vorhanden sind, soll der öffentliche Träger von eigenen Maßnahmen absehen. Der Staat tritt also bewusst zurück und finanziert stattdessen.

Das Gesetz sagt nicht „der Staat darf fördern". Es sagt, bei der Jugendhilfe, dass er von eigener Tätigkeit absehen soll, wenn ein freier Träger es kann. Sinngemäß § 4 Abs. 2 SGB VIII

Das erklärt, warum Wohlfahrtsverbände wie AWO, Caritas oder Diakonie überwiegend aus öffentlichen Mitteln und Sozialversicherungsbeiträgen leben. Es ist gewollt. Die Frage, die in der politischen Debatte strittig ist, betrifft nicht diese klassische Wohlfahrt, sondern die jüngeren Programme der „Demokratieförderung": Gilt dieselbe Logik, wenn eine Organisation nicht Pflege oder Jugendarbeit leistet, sondern politische Bildung und Kampagnen?

Gibt es eine Anteils-Schwelle, ab der eine NGO nicht mehr NGO ist?

Nein. Das ist die kurze Antwort, und sie ist wichtig.

Es gibt im deutschen Recht keine gesetzliche Höchstgrenze für den Anteil staatlicher Mittel, ab der eine Organisation ihren Status als „NGO" oder ihre Gemeinnützigkeit verliert. Maßgeblich für die Gemeinnützigkeit sind die §§ 51–68 der Abgabenordnung — und diese kennen keine Obergrenze für öffentliche Förderung. „NGO" ist ohnehin kein Rechtsbegriff (Lektion 1). Eine Organisation kann zu 50, 70 oder 90 Prozent staatlich finanziert sein und sich weiter völlig legal „nichtstaatlich" nennen.

Das ist genau die Lücke, die Lektion 2 im internationalen Vergleich sichtbar gemacht hat: Israel zieht die Grenze bei 50 Prozent ausländischer Staatsgelder, die USA verlangen wenigstens eine Registrierung. Deutschland zieht keine Grenze — weder bei in- noch bei ausländischem Geld.

Wie hoch sind die Quoten in der Praxis?

Konkret wird es bei einzelnen Organisationen. Die Amadeu Antonio Stiftung wies in ihrem Jahresabschluss 2024 öffentliche Zuschüsse von rund 7,35 Millionen Euro bei Gesamterträgen von etwa 12,52 Millionen Euro aus — das sind rund 59 Prozent öffentliche Mittel. In den Vorjahren lag die Quote nach denselben Abschlüssen sogar bei rund 63 Prozent.

An dieser Stelle ein Hinweis in eigener Sache: In der öffentlichen Debatte kursiert für dieselbe Stiftung gelegentlich die Zahl „73 Prozent". Sie lässt sich aus dem Jahresabschluss 2024 nicht bestätigen — je nachdem, welche Einnahmen man als „öffentlich" abgrenzt, kommt man auf andere Werte. Wir nennen hier die niedrigere, aus dem Abschluss belegbare Zahl. Auch das ist ein Lehrstück: Schon die Frage „wie hoch ist die Förderquote?" hat keine eindeutige Antwort, solange unklar ist, was zur Förderung zählt.

Auch CORRECTIV erhält öffentliche Mittel, allerdings nach eigener Darstellung zweckgebunden (mehr dazu in Lektion 8). Wer die Förderlandschaft als Ganzes sehen will, findet im Wiki-Eintrag zum Programm „Demokratie leben!" die Empfänger-Struktur.

Was daraus folgt

Der Staat zahlt erheblich, und er tut es aus einem nachvollziehbaren rechtlichen Grund — dem Subsidiaritätsprinzip. Was fehlt, ist eine Grenze: Es gibt keinen Punkt, an dem das Recht sagt „ab hier ist es keine unabhängige Organisation mehr". Ob die Förderung sinnvoll eingesetzt wird, prüft niemand pauschal; es prüft im Einzelfall das Finanzamt die Gemeinnützigkeit — und genau dort wurde es 2019 für einen prominenten Verein eng. Das ist die Geschichte von Lektion 5.

Davor aber die Grundlagen: Welche Rechtsform wählt eine NGO eigentlich, und warum gerade diese? Das klärt die nächste, kurze Lektion.

Quellen

  1. Bundesprogramm „Demokratie leben!" — offizielle Programmseite des BMBFSFJ: demokratie-leben.de. Fördervolumen 182 Mio €/Jahr (Förderperiode ab 2023).
  2. Bundeshaushaltsplan 2024, Einzelplan 17 (Familienministerium) — für die Förderbeträge im Detail: bundeshaushalt.de, Einzelplan 17 (PDF).
  3. „Zusammenhalt durch Teilhabe" — Bundesinnenministerium: bmi.bund.de.
  4. Subsidiaritätsprinzip — § 17 SGB I und § 4 SGB VIII (Jugendhilfe): sgbviii.de. Zur Gemeinnützigkeit § 52 Abgabenordnung: dejure.org/AO/52.
  5. Bundesrechnungshof, Prüfbericht zu „Demokratie leben!" (Kritik an Förderzielen und Erfolgskontrolle): bundesrechnungshof.de.
  6. Extremismusklausel — eingeführt 2011 (Kristina Schröder, CDU), abgeschafft 2014 (Schwesig/de Maizière): Übersicht.
  7. Amadeu Antonio Stiftung, Jahresbericht 2024 (Förderquote ~59 %): amadeu-antonio-stiftung.de. Detailauswertung im Wiki-Eintrag Amadeu Antonio Stiftung.

Offene Punkte dieser Lektion: Die genaue Zusammensetzung der oft genannten „200 Mio €" (Demokratie leben! plus „Menschen stärken Menschen") ist im Einzelplan 17 nachzulesen und hier nur als gerundete Größe genannt. Die einzelnen Jahresbeträge 2020–2022 sind nicht durchgängig per Haushaltsplan gegengeprüft. Die Förderquote der Amadeu Antonio Stiftung folgt dem Jahresabschluss 2024 (~59 %); abweichende öffentliche Zahlen (z. B. „73 %") grenzen die Einnahmen anders ab.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist das Fördervolumen des Bundesprogramms "Demokratie leben!"?

Das Bundesprogramm "Demokratie leben!" hat seit 2023 ein jährliches Fördervolumen von 182 Millionen Euro. Es wurde 2014 unter Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) aufgelegt und startete im Januar 2015. Zum Start lag das Volumen bei rund 40,5 Millionen Euro und ist seither kräftig gewachsen.

Gibt es im deutschen Recht eine Obergrenze für den Anteil staatlicher Mittel, ab der eine Organisation nicht mehr als NGO gilt?

Nein. Im deutschen Recht gibt es keine gesetzliche Höchstgrenze für den Anteil staatlicher Mittel, ab der eine Organisation ihren Status als "NGO" oder ihre Gemeinnützigkeit verliert. Maßgeblich für die Gemeinnützigkeit sind die §§ 51–68 der Abgabenordnung, die keine Obergrenze für öffentliche Förderung kennen. Eine Organisation kann zu 50, 70 oder 90 Prozent staatlich finanziert sein und sich weiter legal "nichtstaatlich" nennen.

Warum finanziert der Staat überhaupt private Organisationen?

Grundlage ist das Subsidiaritätsprinzip: Was kleinere, bürgernahe Einheiten leisten können, soll nicht der Staat selbst übernehmen. § 17 Abs. 3 SGB I verpflichtet öffentliche Träger, mit den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege zusammenzuarbeiten; § 4 Abs. 2 SGB VIII besagt, dass der öffentliche Träger von eigenen Maßnahmen absehen soll, wenn geeignete freie Träger vorhanden sind. Deshalb leben Wohlfahrtsverbände wie AWO, Caritas oder Diakonie überwiegend aus öffentlichen Mitteln und Sozialversicherungsbeiträgen.

Wie hoch war die Förderquote der Amadeu Antonio Stiftung laut Jahresabschluss 2024?

Die Amadeu Antonio Stiftung wies im Jahresabschluss 2024 öffentliche Zuschüsse von rund 7,35 Millionen Euro bei Gesamterträgen von etwa 12,52 Millionen Euro aus — das entspricht rund 59 Prozent öffentlichen Mitteln. In den Vorjahren lag die Quote nach denselben Abschlüssen bei rund 63 Prozent. Eine gelegentlich kursierende Zahl von "73 Prozent" lässt sich aus dem Jahresabschluss 2024 nicht bestätigen, da sie die Einnahmen anders abgrenzt.