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Wer prüft die Prüfer? Faktenchecker & Meldestellen

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Sieben Lektionen lang ging es darum, wer NGOs finanziert und kontrolliert. Diese letzte Lektion dreht die Frage um. Denn manche NGOs sind selbst zu Kontrolleuren geworden: Sie prüfen Aussagen auf ihren Wahrheitsgehalt, sie melden Inhalte zur Löschung, sie beraten Plattformen und Behörden. Und damit stellt sich die Frage, die dem Kurs den Titel gibt: Wer prüft eigentlich die Prüfer?

Wie offen müssen NGOs ihre Finanzen überhaupt zeigen?

Überraschend wenig. Anders als bei Aktiengesellschaften gibt es für den klassischen Verein oder die kleine Stiftung keine generelle Pflicht, Einnahmen und Spender öffentlich offenzulegen. Die handelsrechtliche Publizitätspflicht (§ 325 HGB, Veröffentlichung im Bundesanzeiger) trifft vor allem große Kapitalgesellschaften. Ein e.V. fällt regelmäßig nicht darunter.

Was es gibt, ist das Transparenzregister nach dem Geldwäschegesetz — aber das erfasst nur die „wirtschaftlich Berechtigten", also Eigentümer- und Kontrollstrukturen, nicht die Geldflüsse. Die bekannte „Initiative Transparente Zivilgesellschaft" ist eine freiwillige Selbstverpflichtung, kein Gesetz. Fazit: Wer wissen will, woher eine deutsche NGO ihr Geld bekommt, ist weitgehend auf das angewiesen, was die Organisation selbst preisgibt.

Das Lobbyregister — und wer nicht drinstehen muss

Seit dem 1. Januar 2022 gibt es das Lobbyregister des Bundestags, zum 1. März 2024 deutlich verschärft. Wer mehr als 30 Interessenkontakte innerhalb von drei Monaten zu Bundestag oder Bundesregierung hat, muss sich eintragen und Angaben zu Auftraggebern und finanziellen Aufwendungen machen.

Aber das Register hat ausdrückliche Ausnahmen — und die haben es in sich. Nach § 2 des Lobbyregistergesetzes sind unter anderem ausgenommen:

Ein Register für Interessenvertretung, das Kirchen, Sozialpartner, Parteien und politische Stiftungen ausnimmt — das ist viel Zivilgesellschaft, die nicht erfasst wird. Zu den Ausnahmen des § 2 LobbyRG

Bei der Bundestagsanhörung sprachen sich Sachverständige mehrheitlich dafür aus, zumindest die Kirchen-Ausnahme zu streichen. Geschehen ist es nicht. Das liest man nochmal: Die Transparenzregel hat genau dort Lücken, wo organisierte Interessen besonders einflussreich sind.

Faktenchecker

Eine besondere Rolle nehmen die Faktenchecker ein. In Deutschland sind das vor allem CORRECTIV und der dpa-Faktencheck. CORRECTIV ist Unterzeichner des Verhaltenskodex des International Fact-Checking Network (IFCN) — einer freiwilligen Selbstverpflichtung. Eine staatliche oder staatsferne Stelle, die die inhaltliche Arbeit der Faktenchecker kontrolliert, gibt es nicht.

Lange waren deutsche Faktenchecker auch Partner von Plattformen: Meta betrieb ein Drittanbieter-Faktencheck-Programm. Am 7. Januar 2025 kündigte Meta dessen Ende an — zunächst ausdrücklich nur in den USA; für Europa galt damals keine Änderung, auch mit Verweis auf die EU-Pflichten gegen Desinformation. Wie der Stand in der EU heute ist, ist nicht abschließend dokumentiert (siehe offene Punkte).

Meldestellen und „Trusted Flagger"

Neben dem Prüfen steht das Melden. Mit dem EU-Digitale-Dienste-Gesetz (Digital Services Act, DSA) gibt es seit 2024 die Figur des „vertrauenswürdigen Hinweisgebers" (Trusted Flagger, Art. 22 DSA). Meldungen solcher Stellen müssen Plattformen vorrangig bearbeiten. In Deutschland zertifiziert die Bundesnetzagentur (als „Digital Services Coordinator") diese Stellen.

Der erste zertifizierte Trusted Flagger war im September 2024 die Meldestelle „REspect!" (getragen von der Jugendstiftung Baden-Württemberg). Bis Juni 2025 kamen weitere hinzu: der Bundesverband Onlinehandel, die HateAid gGmbH und der Verbraucherzentrale Bundesverband. Wichtig zur Einordnung: Ein Trusted Flagger hat keinen „Lösch-Knopf". Er meldet bevorzugt — die Entscheidung über die Entfernung trifft weiter die Plattform.

Wer kontrolliert die Kontrolleure?

Jetzt schließt sich der Kreis zu Lektion 3. Mehrere dieser Prüf- und Meldestellen sind selbst staatlich gefördert. Die Meldestelle REspect! wird unter anderem aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!" und von Landesministerien finanziert. HateAid erhält ebenfalls projektbezogene öffentliche Förderung. CORRECTIV bekommt staatliche Mittel — nach eigener Darstellung zweckgebunden nur für Medienbildung, nicht für die Redaktion; diese Zweckbindung ist die Aussage von CORRECTIV, nicht von einer unabhängigen Stelle bestätigt.

Daraus folgt kein Vorwurf, aber ein struktureller Befund, der durch Quellen gedeckt ist: Organisationen, die staatlich (mit-)finanziert werden, nehmen zugleich Funktionen wahr, die bestimmen, welche Inhalte als falsch markiert oder bevorzugt zur Löschung gemeldet werden. Eine inhaltliche Kontrolle dieser Doppelrolle durch eine staatsferne Stelle existiert nur eingeschränkt: Die Aufsicht über Trusted Flagger liegt bei der Bundesnetzagentur; die Faktenchecker unterliegen lediglich ihren eigenen Selbstverpflichtungen. Wer also die Prüfer prüft, ist — am Ende dieses Kurses — keine rhetorische Frage, sondern eine mit unvollständiger Antwort.

Kurs-Fazit

Acht Lektionen, ein roter Faden. Der Begriff „NGO" ist in Deutschland nicht definiert (1). Andere Länder regeln strenger (2). Der Staat zahlt erheblich, ohne Obergrenze (3). Die Rechtsform entscheidet über Macht und Kontrolle (4). Die Gemeinnützigkeit ist ein Status, der an Satzungszwecken hängt (5). Personal und PR wandern durch Drehtüren und Kunstrasen (6). Geld fließt in schwer prüfbaren Ketten (7). Und die Transparenz-Werkzeuge haben genau dort Lücken, wo es darauf ankäme (8).

Wer den Kurs durchgehört hat, weiß jetzt, warum eine „Nichtregierungs-Organisation" zur Hälfte vom Staat finanziert sein kann — und ob das ein Widerspruch ist. Die Antwort lautet: rechtlich nein, aber das Wort verspricht etwas, das die Wirklichkeit nicht einhält. Genau diese Differenz ist der Gegenstand dieses Wikis.

Quellen

  1. Lobbyregistergesetz (LobbyRG) — Volltext, § 1 (Pflicht) und § 2 (Ausnahmen): gesetze-im-internet.de/lobbyrg. Verschärfung zum 1.3.2024 (Schwelle 30 Kontakte): bundestag.de.
  2. Transparenz gemeinnütziger Organisationen — Transparency International Deutschland, „Wer fehlt im Lobbyregister?": transparency.de.
  3. CORRECTIV — IFCN Code of Principles (Poynter): ifcncodeofprinciples.poynter.org; Finanzen/Förderer (Selbstdarstellung): correctiv.org/finanzen.
  4. Meta beendet Drittanbieter-Faktencheck in den USA (7.1.2025) — Reaktion des European Fact-Checking Standards Network: efcsn.com.
  5. Trusted Flagger nach Art. 22 DSA — Bundesnetzagentur, Pressemitteilung vom 2.6.2025 (drei weitere zertifizierte Stellen): bundesnetzagentur.de; erste Zertifizierung REspect! (27.9.2024): bundesnetzagentur.de.

Offene Punkte dieser Lektion: Der aktuelle Stand des Meta-Faktencheck-Programms in der EU (über Januar 2025 hinaus) ist nicht abschließend dokumentiert. Die exakte Nummerierung der Ausnahmen in § 2 Abs. 2 LobbyRG sollte am Volltext gegengeprüft werden — dass Kirchen, Sozialpartner, Parteien und politische Stiftungen ausgenommen sind, ist mehrfach belegt. CORRECTIVs Angabe, staatliche Mittel flössen nur in Medienbildung, ist eine Eigendarstellung und hier als solche gekennzeichnet. HateAids konkrete Förderhöhe ist nicht mit Bescheid belegt.

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Häufige Fragen

Müssen NGOs in Deutschland ihre Finanzen und Spender offenlegen?

Nein, überraschend wenig. Anders als bei Aktiengesellschaften gibt es für einen klassischen Verein (e.V.) oder eine kleine Stiftung keine generelle Pflicht, Einnahmen und Spender öffentlich offenzulegen. Die handelsrechtliche Publizitätspflicht nach § 325 HGB trifft vor allem große Kapitalgesellschaften. Das Transparenzregister nach dem Geldwäschegesetz erfasst nur die wirtschaftlich Berechtigten, nicht die Geldflüsse.

Wer ist vom Lobbyregister des Bundestags ausgenommen?

Das Lobbyregister gibt es seit dem 1. Januar 2022 und wurde zum 1. März 2024 verschärft (Schwelle: mehr als 30 Interessenkontakte in drei Monaten). Nach § 2 des Lobbyregistergesetzes sind unter anderem ausgenommen: Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände, politische Parteien und ihre Jugendorganisationen sowie politische Stiftungen. Bei der Bundestagsanhörung sprachen sich Sachverständige mehrheitlich dafür aus, zumindest die Kirchen-Ausnahme zu streichen; geschehen ist es nicht.

Was ist ein Trusted Flagger und wer wurde in Deutschland zertifiziert?

Der Trusted Flagger (vertrauenswürdiger Hinweisgeber) ist eine Figur aus dem EU-Digitale-Dienste-Gesetz (DSA, Art. 22) und existiert seit 2024. Meldungen solcher Stellen müssen Plattformen vorrangig bearbeiten, sie haben aber keinen Lösch-Knopf; die Entscheidung über die Entfernung trifft weiter die Plattform. In Deutschland zertifiziert die Bundesnetzagentur diese Stellen. Erste zertifizierte Stelle war im September 2024 die Meldestelle REspect!; bis Juni 2025 kamen der Bundesverband Onlinehandel, die HateAid gGmbH und der Verbraucherzentrale Bundesverband hinzu.

Werden die Faktenchecker und Meldestellen selbst kontrolliert oder gefördert?

Mehrere dieser Prüf- und Meldestellen sind selbst staatlich gefördert: REspect! wird unter anderem aus dem Bundesprogramm Demokratie leben! und von Landesministerien finanziert, HateAid erhält projektbezogene öffentliche Förderung, und CORRECTIV bekommt staatliche Mittel (nach eigener, nicht unabhängig bestätigter Darstellung zweckgebunden nur für Medienbildung). Eine staatsferne inhaltliche Kontrolle dieser Doppelrolle existiert nur eingeschränkt: Die Aufsicht über Trusted Flagger liegt bei der Bundesnetzagentur, während Faktenchecker wie CORRECTIV lediglich ihren eigenen Selbstverpflichtungen (etwa dem IFCN-Verhaltenskodex) unterliegen.